Inzidenz seit fünf Werktagen unter 35: Weitere Lockerungen
Ab Freitag, 11. Juni, gelten gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes für Düsseldorf weitere Lockerungen/Krisenstab beschließt Aufhebung von Maskenpflicht, Verweil- und Alkoholkonsumverbot
Weil die Inzidenz in der Landeshauptstadt Düsseldorf seit fünf Werktagen unter 35 lag, sind nun gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW weitere Lockerungen ab Freitag, den 11. Juni 2021 umsetzbar. Zumal auch das Land NRW ab diesem Tag zur Inzidenzstufe 1 zählt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Inzwischen ist die 7‑Tage-Inzidenz in Düsseldorf unter 35 gesunken. Das bedeutet weitere Lockerungen — auch auf lokaler Ebene. Gleichzeitig möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern bedanken, dass sie sich an die Maskenpflicht und das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum gehalten haben. So haben Sie zu der positiven Entwicklung der Corona-Infektionszahlen in Düsseldorf beigetragen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen.“
“Bitte beachten Sie weiterhin Abstandsgebote und Maskenpflicht, wo es geboten ist. Nur wenn alle weiter mitziehen, wird es uns gelingen, die Infektionszahlen und damit die 7‑Tage-Inzidenz weiter niedrig zu halten, was uns die neu gewonnenen Freiheiten längerfristig sichert”, appelliert Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche.
Die Lockerungen gelten, nach dem fünften Tag, den die Inzidenz in Folge unter 35 liegt, ab dem übernächsten Tag und nach Veröffentlichung durch das Gesundheitsministerium des Landes, ab Freitag, 11. Juni. Einzelheiten dazu zeigt die nachfolgende Übersicht.
Private Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.
Lokale Maskenpflicht
Die lokale Maskenpflicht im öffentlichen Raum in den drei Gebieten Altstadt einschließlich Rheinpromenade, Innenstadt und Hauptbahnhof, wird nach Beschluss des Krisenstabes vom Mittwoch, 9. Juni, ab Freitag, 11. Juni, aufgehoben. Die Maskenpflicht gilt noch bis Donnerstag, 10. Juni, im Altstadtbereich und auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) gilt bis dahin noch täglich von 10 bis 19 Uhr Maskenpflicht und auf den Plätzen am Hauptbahnhof noch täglich von 6 bis 22 Uhr.
Maskenpflicht gemäß Coronaschutzverordnung NRW
Zu beachten ist, dass die Maskenpflicht, wie sie die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorsieht, bestehen bleibt. Die Maskenpflicht des Landes gilt — im Gegensatz zur kommunalen Maskenpflicht, die ausschließlich im Freien verfügt worden ist — im Schwerpunkt in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen oder bei Friseurdienstleistungen. Einzelheiten dazu finden sich in § 5 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt
Das lokale Verweil- und Alkoholkonsumverbot im Gebiet der Altstadt und der Rheinpromenade wird nach Beschluss des Krisenstabes vom Mittwoch, 9. Juni, ab Freitag, 11. Juni, aufgehoben.
Kultur
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb kann innen mit 50 Personen und Test stattfinden, mit Gesang/Blasinstrumenten mit 30 Personen und Test.
Ergänzung Kultur ab 1. September 2021 Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Sport Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind in Sportstätten mehr 1.000 Zuschauer erlaubt — wobei maximal 33 Prozent der Kapazität der Sportstätte ausgeschöpft werden darf. Innen sind in Sportstätten bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Da auch die Landesinzidenz derzeit ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.
Ergänzung Sport ab 1. September 2021 Sportfeste ohne Personenbegrenzung sind mit genehmigtem Konzept und mit negativen Tests erlaubt. Bei Veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen entfällt das Testerfordernis.
Freizeitstätten
Besuche im Freibad sind ohne vorherigen Test möglich. Besuche in Bordellen sind mit negativem Test möglich. Clubs und Diskotheken dürfen im Außenbereich für bis zu 100 Personen öffnen. Die Besucher müssen negative Tests vorlegen.
Ergänzung Freizeitstätten ab 1. September 2021 Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung dafür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Einzelhandel und Märkte
Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test besucht werden, es gilt: eine Person pro 10 Quadratmeter. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg. Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung, mit aktuellem Test sind auch Kirmeselemente zulässig
Einzelhandel und Märkte ab 1. September 2021 Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.
Veranstaltungen
Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, jeweils mit negativem Test. Partys (mit Tanz und Musik) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Ergänzung Veranstaltungen ab 1. September 2021 Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und so weiter sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Kurse und Bildungsangebote
Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Da auch die Landesinzidenz derzeit ebenfalls unter 35 liegt ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.
Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Gastronomie
Die Innengastronomie bleibt geöffnet. Es gilt Sitzplatzpflicht und Abstand zwischen den Tischen. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden. Die Außengastronomie darf weiterhin ohne Test besucht werden. Eigentlich wäre zum Besuch der Innengastronomie noch ein negativer Test vorgeschrieben, aber da die Landesinzidenz derzeit ebenfalls unter 35 liegt, ist auch der Besuch der Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.
Tourismus
Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden. Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist zulässig. Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
Spielplätze
Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Dort gilt jedoch eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wildpark
Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden.
Bolzplätze
Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive.
Skaterpark
Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet: Skaten und BMX fahren ist nun unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich.
Friedhöfe
Die Friedhöfe sind durchgehend — auch an den Wochenenden und Feiertagen — geöffnet. Die Friedhofsverwaltung bleibt für Bestatter und Ansprechpartner der Friedhofsgärtnereien und Steinmetze erreichbar, um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können. Alternativ können weitere Informationen zu den Friedhöfen jederzeit über die städtische Website abgerufen werden.
Friedhofsmobile: Ab sofort bringt der Fahrdienst ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof und dem Friedhof Stoffeln wieder kostenfrei zu den Grabstätten ihrer Angehörigen. Ebenso ist der Beförderungsdienst auf dem Friedhof Gerresheim wieder gestartet worden. Aufgrund der Pandemiesituation gilt für alle Mitfahrenden die Pflicht, eine Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder KN95/N95 zu tragen.
Schulen
Seit Montag, 31. Mai, sind grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 — so auch die in Düsseldorf — zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückgekehrt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Kindergärten
Die Kindergärten bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, also feste Gruppen und um 10 Stunden verringerte Betreuungszeiten. Seit dem 7. Juni ist die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurückgekehrt, das heißt, die Betreuung erfolgt in voller Stundenanzahl, die Gruppentrennung wird aufgehoben, ein Testangebot wird angeboten.