Waf­fen­fund am Flug­ha­fen Foto: BPOLI Düs­sel­dorf Flughafen

 

Am ver­gan­ge­nen Frei­tag (03. Dez.) stell­ten Beamte der Bun­des­po­li­zei am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen einen Kof­fer mit ins­ge­samt 19 ver­bo­te­nen Gegen­stän­den zumeist Waf­fen sicher. Der Besit­zer (50) hatte ver­sucht von Düs­sel­dorf über Istan­bul nach Phuket/Thailand zu rei­sen. Es folgte die Hin­zu­zie­hung der Kri­mi­nal­po­li­zei des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf sowie die Über­stel­lung der Per­son nebst der asser­vier­ten Gegenstände.

Wäh­rend der Kon­trolle im Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen konnte ermit­telt wer­den, dass die Per­son poli­zei­lich bekannt und in zwei Fälle zur Auf­ent­halts­er­mitt­lung aus­ge­schrie­ben ist. Anlass für die Aus­schrei­bun­gen waren ein Ver­kehrs­de­likt — Trun­ken­heit im Ver­kehr — und eine Freiheitsberaubung.

Zu den sicher­ge­stell­ten Gegen­stän­den gehörten:

Ver­schie­dene Wurf­sterne, ein Spring­mes­ser, ein Faust­mes­ser, ein Ziel­punkt­pro­jek­tor, ein Pfeil­ab­schuss­ge­rät samt Pfei­len, ein Jagd­mes­ser, ein Kurz­schwert, Tele­skop­schlag­stö­cke, Wurf­mes­ser und ein Einhandmesser.

Nach Sicher­stel­lung und Ein­lei­tung ver­schie­de­ner Ver­fah­ren wurde die Per­son an die zustän­dige Kri­mi­nal­po­li­zei-Wache des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf über­stellt. Der Fest­ge­nom­mene wurde am 04. Dezem­ber beim Amts­ge­richt Düs­sel­dorf vor­ge­führt und anschlie­ßend auf freien Fuß gesetzt.

Nur vier Tage spä­ter (07. Dez.) trat der 50-Jäh­rige erneut bei der Aus­reise — Flug: Düs­sel­dorf nach Istan­bul — am Düs­sel­dorf Flug­ha­fen in Erscheinung.

Bei der Pass­kon­trolle stell­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten fest, dass gegen die Per­son ein Haft­be­fehl besteht. Das Amts­ge­richt Dort­mund hatte eine Unter­su­chungs­haft ange­ord­net und den Mann zur Fest­nahme aus­ge­schrie­ben. Bei den zur Last geleg­ten Delik­ten han­delt es sich um Frei­heits­be­rau­bung, Miss­hand­lung sowie Raub.

Nach Eröff­nung des Haft­be­fehls trat die Per­son wegen begrün­de­ter Flucht­ge­fahr die ange­ord­nete Unter­su­chungs­haft an.