Kein herkömmlicher Straßenkarneval in Düsseldorf
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für die Karnevalstage “Brauchtumszonen” in den Städten vor, die ohnehin vermehrt Besucherinnen und Besucher erwarten. Nach den Regelungen des Landes sollen in diesen Brauchtumszonen erhöhte Auflagen und Schutzmaßnahmen wie 2Gplus gelten, die die Kommune z.B. stichprobenartig kontrollieren soll.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird diese Beschränkungszone mit den verschärften Auflagen von Karnevalsdonnerstag (24. Februar, 8 Uhr) bis Dienstag (1. März, 5 Uhr) in der Altstadt umsetzen. Die Zone wird analog der Glasverbotszone sein, die sich in den letzten 12 Jahren bereits etabliert hat und zwischen Schulstraße und Ratinger Straße sowie zwischen Rathausufer und Heinrich-Heine-Allee liegt. Am Karnevalssonntag gehört dazu zusätzlich auch die Königsallee.
In der Beschränkungszone gilt dann, wie vom Land NRW vorgesehen, für alle Jecken 2Gplus. Das heißt, es dürfen sich dort nur genesene und geimpfte Jecke mit aktuellem, negativem Test sowie geboosterte Jecke aufhalten. In den Kneipen in dieser Zone gilt nach der Landesverordnung sogar ein verschärftes 2Gplus, bei dem auch Geboosterte einen aktuellen, negativen Test benötigen. In der gesamten Zone wird es — ebenfalls gemäß der Landesregelungen — in den Straßen und Gassen keine gezielte Außenbeschallung, Außengastronomie auf Terrassen oder an Bierwagen sowie Bühnen oder sonstige Veranstaltungen oder Darbietungen geben. Nicht immunisierte Jecken haben zur Brauchtumszone und den Kneipen keinen Zutritt.
Der Rathaussturm an Altweiber und das Kö-Treiben am Karnevalssonntag wurden bereits im Vorfeld abgesagt. Der Rosenmontagszug wurde vom Comitee Düsseldorfer Carneval auf den 29. Mai verschoben.
Jecken, die sich für den Aufenthalt in der Altstadt testen lassen wollen, finden eine Übersicht der Düsseldorfer Teststellen unter: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest
Zusätzlich gilt in der Zone, wie schon in den letzten 12 Jahren, insbesondere am Donnerstag (Altweiber) ein Glasverbot.
Zudem gelten die weiteren Regelungen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Angesichts der Omikron-Welle und der hohen Belastung der Normalstationen in den Krankenhäusern schließe ich mich ausdrücklich dem Appell von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an, auf große Feiern zu verzichten und danke dem Comitee Düsseldorfer Carneval und seinen Mitgliedsvereinen, die hohes Verantwortungsbewusstsein gezeigt und ihre Veranstaltungen abgesagt haben. Tatsächlich geht es bei den vom Land vorgesehenen Brauchtumszonen nicht darum, Straßenkarneval zu ermöglichen, sondern Zusammentreffen von Närrinnen und Narren stärker zu reglementieren.”
In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden aktuell 320 Covid-Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen der Kliniken versorgt – 80 mehr als in der Vorwoche. Die Inzidenz liegt bei 1789,8.
Rechts- und Ordnungsdezernent Christian Zaum: “Wir werden die Einhaltung der 2Gplus-Regel für die Jecken, auch mit Unterstützung der Polizei, stichprobenartig kontrollieren. Eine Zugangsbeschränkung für alle Passantinnen und Passanten wäre nicht verhältnismäßig, da wir auch auf die Belange zum Beispiel der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kundinnen und Kunden des Einzelhandels Rücksicht nehmen müssen. Jecken, die die 2Gplus-Regel in der Beschränkungszone missachten, droht ein saftiges Bußgeld.”
Hans-Jürgen Tüllmann, Geschäftsführer Comitee Düsseldorfer Carneval: “Als CC haben wir uns bewusst schon früh entschieden, unsere eigenen Veranstaltungen abzusagen und dies auch unseren Mitgliedsvereinen zu empfehlen. Dass Land und Stadt nun entsprechende Vorkehrungen treffen, den Straßenkarneval zu beschränken, ist daher richtig. Wir freuen uns alle miteinander lieber auf unseren nachgeholten ‚Zoch‘, der am 29. Mai 2022 stattfinden wird – hoffentlich bei Sonnenschein und niedrigen Inzidenzzahlen.”