Wenige Fälle bekannt/Doppelte Stimmabgabe nicht möglich
Das Amt für Statistik und Wahlen weist darauf hin, dass einige Wahlberechtigte in Düsseldorf doppelte Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl erhalten haben. Bislang sind zehn Fälle bekannt. Die Ursachenermittlung und Fehleranalyse läuft, und es werden bereits weitere Kontrollschritte im Prozess und vor dem Versand vorgenommen.
Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich nur um einen kleinen Teil eines Druckauftrags von 845 Wahlscheinen. Vorsichtshalber werden alle Wahlberechtigten aus diesem Verarbeitungsschritt durch das Amt für Statistik und Wahlen angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.
Wer doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, kann einen der identischen Wahlscheine nutzen, den zweiten Wahlschein bitte vernichten. Für Fragen steht die Wahl-Hotline unter 0211–8993368 zur Verfügung.
Die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe besteht nicht: Doppelte Wahlscheine und Stimmzettel werden anhand der identischen Wahlscheinnummern auf den roten Umschlägen am Wahltag herausgefiltert. Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Der Vorgang hat keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf und die Gültigkeit des Ergebnisses der Landtagswahl in Düsseldorf.