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Bür­ger­büro am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

 

Die neue Ter­min­ver­ein­ba­rungs­soft­ware TEVIS wurde zu Jah­res­be­ginn im Stra­ßen­ver­kehrs­amt und im Som­mer im Stan­des­amt ein­ge­führt. Seit dem 15. Dezem­ber sind nun auch alle Bür­ger­bü­ros — einem wei­te­ren Fach­be­reich des Amtes für Ein­woh­ner­we­sen — auf das neue Ver­fah­ren umge­stellt. Die Ter­min­bu­chung ist wie bis­her über die Inter­net­sei­ten des Ser­vice­por­tals oder über termine.duesseldorf.de aufrufbar.

“Das Amt für Ein­woh­ner­we­sen ist das erste Amt der Stadt­ver­wal­tung, das in sei­nen unter­schied­li­chen Fach­be­rei­chen das neue Sys­tem ein­ge­führt hat und damit eine Vor­rei­ter­rolle ein­nimmt. Mit der intui­ti­ven Bedien­bar­keit und den zahl­rei­chen Zusatz­in­fos erhö­hen wir den Bür­ger­ser­vice und klä­ren viele Fra­gen direkt im Ablauf”, freut sich Britta Zur, Bei­geord­nete für den Bür­ger­ser­vice und Sport, über die amts­weite Ein­füh­rung der Terminsoftware.

“Die neue Ter­min­ver­gabe ist ein zen­tra­les Ele­ment unser Stra­te­gie: Die Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­leis­tun­gen soll für die Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer mehr Ser­vice und Kom­fort brin­gen. Auf­grund bun­des­recht­li­cher Vor­ga­ben kön­nen die Leis­tun­gen des Amts für Ein­woh­ner­we­sen lei­der nicht voll­stän­dig digi­tal ange­bo­ten wer­den. Hier erwar­ten wir gesetz­li­che Ver­bes­se­run­gen aus Ber­lin”, ergänzt der für Digi­ta­li­sie­rung zustän­dige Bei­geord­nete Dr. Michael Rauterkus.

Auf not­wen­dige Unter­la­gen wird direkt bei der Ter­min­bu­chung deut­lich hin­ge­wie­sen und für die Antrag­stel­lung benö­tigte Vor­dru­cke wer­den unmit­tel­bar wäh­rend des Vor­gangs zur Ver­fü­gung gestellt. Nach Reser­vie­rung eines Ter­mins wird eine Bestä­ti­gungs-Mail zuge­sandt. Durch Bestä­ti­gung eines gene­rier­ten Links erfolgt die Zusen­dung einer Ter­min­be­stä­ti­gung, gemein­sam mit einem QR-Code und einer Terminkennung.

In der Ter­min­be­stä­ti­gung per E‑Mail sind noch­mals alle Anga­ben zu Ter­min, benö­tig­ten Unter­la­gen und For­mu­lar-Links auf­ge­führt. Sollte der Ter­min nicht wahr­ge­nom­men wer­den kön­nen, besteht hier zudem die Mög­lich­keit, den vor­her gebuch­ten Ter­min zu ver­schie­ben oder abzusagen.

Mit dem QR-Code kön­nen sich die Kun­den dann an den Anmel­de­ter­mi­nals in den Bür­ger­bü­ros und im Stra­ßen­ver­kehrs­amt vor Ort bereits bis zu zwan­zig Minu­ten vor Ter­min­be­ginn regis­trie­ren. Dies hat den Vor­teil, dass die Kun­den bei freien Kapa­zi­tä­ten schon vor dem gebuch­ten Zeit­fens­ter bedient wer­den kön­nen. Der Auf­ruf zum Ter­min erfolgt wie bis­her mit­tels einer Ter­min­num­mer, die mit der sechs­stel­li­gen Ter­min­ken­nung über­ein­stimmt. Über die Regis­trie­rung und den mög­li­chen frü­he­ren Auf­ruf kön­nen War­te­zei­ten ver­mie­den und Vor­gänge schnel­ler abge­wi­ckelt werden.