Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis Montag, 24. April
Um den Lärmschutz an den Eisenbahnstrecken zu verbessern, entwickelt das Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionspläne. Jetzt startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort können sich die Betroffenen äußern, wenn sie sich durch den Schienenverkehrslärm gestört fühlen. So kann beispielsweise das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Probleme entlang der Güterzugstrecke Rath-Eller, die Schnellzugtrasse durch Angermund und weitere belastete Schienenabschnitte zwischen Hamm, Bilk, Flingern und Gerresheim aufmerksam gemacht werden. In einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung kann später der daraus entwickelte Entwurf des Lärmaktionsplans des EBA kommentiert werden.
Ab sofort bis Montag, 24. April, können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zum Lärmschutz abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.
Alternativ zur Online-Beteiligung können Beiträge auch per Post eingereicht werden: Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionsplanung Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, finden sich im Medienbereich des EBA unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes soll dazu genutzt werden, die Lärmsanierung des Schienennetzes nach einheitlichen Kriterien und koordiniert voranzubringen.
“Durch eine hohe Teilnehmerzahl an der Umfrage kann diesem Ansinnen auch an Düsseldorfer Bahnstrecken mehr Nachdruck verliehen werden”, sagt Umwelt- und Verkehrsdezernent Jochen Kral. “Deswegen empfehle ich allen vom Lärm an den Haupteisenbahnstrecken betroffen Menschen, sich zu beteiligen.”
Die Ergebnisse werden in den Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes des EBA einfließen. Geplant ist die Fertigstellung des Plans Mitte 2024, dieser soll konkrete Verbesserungen an den Bahnstrecken bewirken.
Hintergrund der Lärmaktionsplanung Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Neben dem Eisenbahn-Bundesamt, das für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr verantwortlich ist, sind die Kommunen verpflichtet, für den in ihrem Stadtgebiet auftretenden Umgebungslärm insbesondere an Straßen eigene Lärmaktionspläne aufzustellen.
Informationen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Düsseldorf finden sich unter:
www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a‑z/laerm
Als Umgebungslärm werden “unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien” bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Nach den Europäischen Gemeinschaft Umgebungslärmrichtlinie zählt dazu Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr entsteht, sowie Lärm, der von Industrieanlagen und Häfen ausgeht. Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellt werden. Sie beinhalten die von Lärmquellen ausgehenden Belastungen und die Anzahl der davon betroffenen Menschen.