Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 01. September 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor.
78 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf prüften die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Diese befragten insgesamt 145 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Bei den Prüfungen in Wuppertal ergaben sich Verdachtsfälle auf mögliche Beitragsvorenthaltung in fünf Fällen. Hier schließen sich noch umfangreiche Nachermittlungen an, die die nächste Zeit andauern werden. Die Prüfungen am Düsseldorfer Flughafen, einem sicherheitstechnisch sensiblen Bereich, führten erfreulicherweise zu keinen negativen Feststellungen.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.