Anlie­ger haben nach den Vor­ga­ben der städ­ti­schen Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung Schnee und Eis auf einer Breite von min­des­tens einem Meter zu räu­men, außer­dem Zuwege zu Bus­hal­te­stelle oder Depotcontainer,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

 

Wäh­rend der kalen­da­ri­sche Win­ter noch nicht voll­stän­dig ange­kom­men ist, las­sen aktu­elle Wet­ter­pro­gno­sen auf die Mög­lich­keit der ers­ten Schnee­flo­cken in Düs­sel­dorf schlie­ßen. Daher geben wir Ihnen hier einige nütz­li­che Tipps und Hin­weise für win­ter­li­ches Wetter.

Gegen­sei­tige Rück­sicht­nahme im Straßenverkehr

Win­ter­wet­ter stellt eine Her­aus­for­de­rung für den Ver­kehr dar, sei es mit Kraft­fahr­zeu­gen, Bus­sen, Bah­nen, dem Fahr­rad oder zu Fuß. Allen Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mern obliegt die Pflicht zur gegen­sei­ti­gen Rück­sicht­nahme, beson­ders gegen­über den Schwä­che­ren. Pla­nen Sie für Fahr­ten und Wege grund­sätz­lich mehr Zeit ein und infor­mie­ren Sie sich recht­zei­tig über Wet­ter- und Verkehrsbedingungen.

Für moto­ri­sier­ten Ver­kehr und den öffent­li­chen Nah­ver­kehr wer­den bei ent­spre­chen­der Wet­ter­lage, begin­nend in den frü­hen Mor­gen­stun­den, alle wich­ti­gen Haupt­ver­kehrs­stra­ßen geräumt und gestreut.

Mit dem Rad unterwegs

Ein Haupt­rad­we­ge­netz wird bei Eis und Schnee geräumt. Den Rad­wege-Win­ter­dienst­plan kön­nen Sie bequem über die städ­ti­sche Seite www.maps.duesseldorf.de von allen End­ge­rä­ten mit Inter­net­an­bin­dung abru­fen. Er ist unter der Rubrik ► Kate­go­rien und The­men ► Rad­wege und mehr ► Fahr­rad­netz­plan ► Win­ter­dienst Rad­wege zu finden.

Die Räu­mung der Rad­wege beginnt zeit­gleich mit der Räu­mung der Haupt­ver­kehrs­stra­ßen. Beach­ten Sie, dass auf Rad­we­gen nach der Räu­mung bei anhal­ten­dem Schnee­fall eine neue Schnee­de­cke ent­ste­hen kann. In Kreu­zungs­be­rei­chen kann Schnee vom kreu­zen­den Ver­kehr auf die Fahr­bahn des Rad­ver­kehrs gelan­gen. Fah­ren Sie hier beson­ders vorsichtig.

Zu Fuß unterwegs

Anlie­ger haben eine Räum­pflicht für Geh­wege vor ihren Grund­stü­cken. Schnee und Eis müs­sen auf einer Breite von min­des­tens einem Meter geräumt wer­den, ebenso gege­be­nen­falls der Weg zu einer Bus­hal­te­stelle oder einem Depot­con­tai­ner. Die Pflicht gilt werk­tags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Fei­er­ta­gen von 9 bis 20 Uhr. Schnee, der nach 20 Uhr gefal­len ist, muss am fol­gen­den Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Fei­er­ta­gen bis 9 Uhr besei­tigt sein.

Für das Abstreuen emp­feh­len sich abstump­fende Mit­tel wie Sand, Gra­nu­lat oder Splitt. Beson­ders Streu­mit­tel mit dem Blauen Umwelt­engel wer­den emp­foh­len, siehe www.blauer-engel.de/de/suche/streumittel.

Der Ein­satz von Streu­salz ist auf Geh­we­gen grund­sätz­lich nicht erlaubt, da es den Bäu­men scha­det. Eine Aus­nahme gilt nur für die Awista an spe­zi­el­len gefähr­li­chen Stel­len, etwa an Fuß­gän­ger-Über­we­gen. Auch pflan­zen­schä­di­gende Salze wie Cal­ci­um­chlo­rid, Ammo­ni­um­sul­fat oder Kali­um­form­iat dür­fen nicht genutzt werden.

Wenn Sie Hilfe benötigen

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät ste­hen in Düs­sel­dorf zahl­rei­che Dienst­leis­tungs­an­ge­bote zur Ver­fü­gung, um Besor­gun­gen aller Art im Not­fall zu erle­di­gen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Win­ter­dienst und Dienst­leis­tun­gen fin­den Sie unter https://www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero.html.

 

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