Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf prüften im Jahr 2020 ein Leiharbeitsunternehmen. Im Verlauf der Prüfung stellten die Zöllner fest, dass der Firma die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit entzogen wurde. Die Verantwortlichen des Unternehmens schlossen trotzdem weiterhin entsprechende Verträge ab. Umfangreiche Ermittlungen ergaben schlussendlich, dass in fast 500 Fällen neue Verträge abgeschlossen und somit Arbeitnehmer illegal verliehen wurden. Hierfür wurde durch das Hauptzollamt Düsseldorf ein Bußgeld in Höhe von 25.000,00 EUR festgesetzt. Der Bußgeldbescheid ist inzwischen rechtskräftig.
In einem weiteren Fall wurde durch eine Anzeige bei der Polizei im Oktober 2021 bekannt, dass Arbeitnehmer in einem Düsseldorfer Imbissbetrieb vom Inhaber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sein sollen. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zur eigenständigen Ermittlung an das Hauptzollamt Düsseldorf abgegeben.
In Fällen, in denen sich der Tatvorwurf einzig auf Schwarzarbeit bezieht, kann das Hauptzollamt eigenständig Ermittlungen im Verfahren führen und nimmt formell die Stellung der Staatsanwaltschaft ein. Durch eben solche Ermittlungen und Vernehmungen durch das Hauptzollamt Düsseldorf konnte ein Sozialversicherungsschaden von ca. 11.000 EUR festgestellt werden. Das Amtsgericht Düsseldorf erließ hiernach auf Antrag des Hauptzollamts Düsseldorf einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Inhaber mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR. Da die Anzahl der Tagessätze hier 90 Stück übersteigt, gilt der Abgeurteilte als vorbestraft.
“Dies zeigt deutlich, dass auch vermeintlich kleine Taten zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können und keine Kavaliersdelikte darstellen,” so Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf.