In den späten Abendstunden des 13. Januars geriet der Düsseldorfer Hauptbahnhof in Aufregung, als Beamte der Bundespolizei eine 15-jährige Jugendliche in Gewahrsam nahmen. Die eritreische Staatsangehörige verhielt sich nicht nur verbal aggressiv, sondern setzte sich auch aktiv gegen die Anweisungen der Beamten zur Wehr.
Die Bundespolizisten wurden auf eine körperliche Auseinandersetzung im Bereich der Toilettenanlage aufmerksam, als sie vor Ort eintrafen. Die Situation eskalierte, als sie auf die 15-jährige Jugendliche stießen. Eine anschließende Personalienüberprüfung führte zu verbaler Aggression und dem Versuch der Flucht seitens der Verdächtigen.
Die Situation spitzte sich zu, als die Beamten versuchten, die 15-Jährige am Weglaufen zu hindern. In einem aggressiven Akt riss sie sich los und griff die Bundespolizisten an, indem sie nach ihnen trat und schlug. Die Beamten reagierten umgehend, brachten die Jugendliche zu Boden, fixierten sie und eskortierten sie zur Dienststelle. Während des Vorfalls beleidigte und bedrohte die Minderjährige die Bundespolizisten weiterhin verbal.
Trotz der Angriffe blieb ein Beamter durch die Tritte dienstfähig. Gegen die 15-Jährige wurde ein umfassendes Strafverfahren eingeleitet, das den tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die Körperverletzung, die Beleidigung und die Bedrohung umfasst. Die Bundespolizei brachte die Minderjährige schließlich in eine Jugendschutzstelle.