Sicher­ge­stellte Ziga­ret­ten und Pla­giate Foto: Zoll

 

Das man­che Rei­sende aus ihren Taten nichts ler­nen, stell­ten die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner am 05.08.2024 am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen fest. Dort fiel ihnen ein Rei­sen­der aus Anta­lya (Tür­kei) auf, der sich eilig mit sei­nem Gepäck von den Gepäck­bän­dern ent­fernte und augen­schein­lich einen Aus­gang suchte, der nicht von Zoll­be­am­ten besetzt war. Die Zöll­ner eil­ten ihm dar­auf­hin nach und konn­ten ihn kurz dar­auf anhal­ten und zur Kon­trolle sei­nes Gepäcks bit­ten. Der 54-jäh­rige Deut­sche mit Wohn­sitz in der Tür­kei reiste mit drei gro­ßen Kar­tons, sowie Hand­ge­päck. In den Kar­tons fan­den die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner nicht nur ins­ge­samt 3.000 Stück Ziga­ret­ten diver­ser Mar­ken, son­dern auch eine Viel­zahl ori­gi­nal ver­pack­ter Klei­dungs­stü­cke bekann­ter Luxus­mar­ken. Bei die­sen wurde schnell ersicht­lich, dass es sich aus­schließ­lich um Pro­dukt­fäl­schun­gen han­delte. Der Rei­sende gab an, all diese Sachen ledig­lich für Freunde und Fami­lie mit­ge­bracht zu haben, kei­nen Han­del damit zu trei­ben und am fol­gen­den Tag auch bereits wie­der zurück in die Tür­kei rei­sen wolle.

Diese Aus­sage woll­ten ihm die Zoll­be­am­ten nicht so recht glau­ben. Vor allem die Klei­dung befand sich in Ver­kaufs­ver­pa­ckun­gen und besaß Preis­schil­der mit in Euro aus­ge­zeich­ne­ten Prei­sen. Als bei einem Daten­ab­gleich zudem fest­ge­stellt wurde, dass gegen den Rei­sen­den bereits im Jahre 2023 zwei Straf­ver­fah­ren wegen Nicht­an­mel­dung von Ziga­ret­ten durch den Zoll ein­ge­lei­tet wur­den, sahen die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner es als gesi­chert an, dass hier ein gewerb­li­cher Hin­ter­grund vor­lag und nicht die Fami­lie beschenkt wer­den sollte.

Noch vor Ort lei­te­ten sie Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der ver­such­ten Steu­er­hin­ter­zie­hung wegen der Ziga­ret­ten und des Bann­bruchs wegen der gefälsch­ten Klei­dungs­stü­cke zu gewerb­li­chen Zwe­cken gegen den Rei­sen­den ein. Ab hier wollte sich der Beschul­digte nicht wei­ter zum Sach­ver­halt äußern. Die wei­tere Bear­bei­tung des Fal­les obliegt nun der Staats­an­walt­schaft. Die Ziga­ret­ten und Klei­dungs­stü­cke wur­den beschlag­nahmt und wer­den nach Abschluss des Ver­fah­rens vernichtet.