Sym­bol­bild Ord­nungs­amt über­prüft Taxi­fah­rer Foto: LOKALBÜRO

 

Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende fie­len dem Ord­nungs­amt gleich zwei Chauf­feure — eines Taxis sowie eines Miet­wa­gens — in der Alt­stadt nega­tiv auf: In der Nacht auf den 18. August 2024 wurde ein Taxi­fah­rer auf dem Burg­platz von Ein­satz­kräf­ten des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes auf­grund meh­re­rer Ver­stöße ange­hal­ten und kon­trol­liert. Der Taxi­fah­rer hatte zuvor die Müh­len­straße mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit befah­ren und das Ein­fahrts­ver­bot ignoriert.

Bei der Kon­trolle durch die Ord­nungs­kräfte stellte sich zudem her­aus, dass der Taxi­fah­rer keine Aus­weis­do­ku­mente mit sich führte. Weder ein Per­so­nal­aus­weis noch ein Füh­rer­schein oder der vor­ge­schrie­bene Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein konn­ten vor­ge­legt wer­den. Die Dienst­kräfte belehr­ten den Fah­rer über die began­ge­nen Ver­stöße und unter­sag­ten die Weiterfahrt.

Kurz dar­auf ahn­de­ten die Dienst­kräfte einen wei­te­ren Ver­stoß, da ein Miet­wa­gen-Fah­rer ent­ge­gen der Ein­bahn­straße in Rich­tung Burg­platz fuhr. Bei Pas­sie­ren des Sperr­pos­tens hin­der­ten die Dienst­kräfte den Fah­rer an der Wei­ter­fahrt und kon­trol­lie­ren ihn. Der Fah­rer wei­gerte sich, Anga­ben zu sei­ner Per­son zu machen und behaup­tete, kei­nen Aus­weis bei sich zu füh­ren. Er legte ledig­lich seine Fahr­erlaub­nis vor und ver­wei­gerte die Angabe sei­ner Wohn­an­schrift. Trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung zeigte sich der Fah­rer unko­or­per­a­tiv und ver­schloss nach der Andro­hung einer Durch­su­chung gar die Türen sei­nes Fahr­zeu­ges und schlug einer Ein­satz­kraft auf den Arm, als die­ser die Wagen­tür durch das noch offene Fens­ter öff­nete. Warum der Miet­wa­gen-Fah­rer einen sol­chen Wir­bel ver­ur­sachte, bleibt sein Geheim­nis: Bei der Durch­su­chung wurde anschlie­ßend der not­wen­dige Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein auf­ge­fun­den, der die erfor­der­li­chen Anga­ben enthält.

Von bei­den Fah­rern wur­den die Per­so­na­lien auf­ge­nom­men, um neben den zu erwar­ten­den Buß­gel­dern für die Ver­kehrs­ver­stöße wei­tere Schritte bis hin zu einer Über­prü­fung der Kraft­fahr­eig­nung einzuleiten.

 

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