Hubpolleranlage an der Mühlenstraße © Lokalbüro

Hub­pol­ler­an­lage an der Müh­len­straße © Lokalbüro

 

Durch die Hub­pol­ler­an­lage soll die Müh­len­straße erheb­lich beru­higt und die Auf­ent­halts­qua­li­tät ver­bes­sert wer­den. Gleich­zei­tig sol­len dadurch auch die star­ken Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen auf der Hein­rich-Heine-Allee, ins­be­son­dere an den Wochen­en­den, ent­schärft wer­den. Denn diese erschwer­ten die Ein­satz­fahr­ten von Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­diens­ten. Um diese Situa­tion zu ver­bes­sern, wurde die Müh­len­straße tem­po­rär gesperrt. Inzwi­schen wurde eine dau­er­hafte Absper­rung an der Müh­len­straße gebaut. Diese Hub­pol­ler­an­lage geht nun am Frei­tag, 4. April 2025, in Betrieb.

Im Vor­feld wur­den die­je­ni­gen, die wei­ter­hin berech­tigt sind die Müh­len­straße zu befah­ren, von der Stadt ange­schrie­ben, die Rege­lun­gen erläu­tert und den Berech­tig­ten im Rat­haus ermög­licht, sich eine Chip­karte zum Bedie­nen der Hub­pol­ler­an­lage abzu­ho­len. Die ers­ten drei Ter­mine im Rat­haus wur­den sehr gut ange­nom­men, es konn­ten bereits meh­rere hun­dert Chip­kar­ten aus­ge­stellt wer­den. Wei­tere Ser­vice­ter­mine zur Aus­gabe der Chip­karte an Anlie­ger sind Diens­tag, 25. März, und Don­ners­tag, 27. März 2025, jeweils von 16 Uhr bis 18 Uhr, im Foyer des Rat­hau­ses, Markt­platz 2.

Wer aus dem Kreis der Berech­tig­ten noch keine Chip­karte bean­tragt hat oder neu hin­zu­zieht, kann diese per­sön­lich oder durch eine bevoll­mäch­tigte Per­son im Büro für Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen des Amtes für Ver­kehrs­ma­nage­ment bean­tra­gen. Das Büro befin­det sich im tech­ni­schen Ver­wal­tungs­ge­bäude, Auf’m Hen­ne­kamp 45, Erd­ge­schoss, Raum 0.19. Die Öff­nungs­zei­ten sind mon­tags von 7.30 Uhr bis 15 Uhr und diens­tags bis frei­tags von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Die Chip­karte gibt es gegen eine Kau­tion in Höhe von 45 Euro, die im Nach­gang an die Stadt zu über­wei­sen ist.

Tem­po­räre Sper­rung vor Fei­er­ta­gen und an Wochenenden
Das Betriebs­kon­zept zur Hub­pol­ler­an­lage Müh­len­straße hat der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss in sei­ner Sit­zung am 5. Februar 2025 beschlos­sen. Es umfasst fol­gende Rege­lun­gen und Rahmenbedingungen:

Zunächst ist eine Schlie­ßung der Zufahrt nur vor Fei­er­ta­gen und an den Wochen­en­den vor­ge­se­hen, ana­log zu den Zei­ten, in denen durch das “Sperr­kon­zept Alt­stadt” auch die Befah­rung von Neu­brück­straße, Ratin­ger Straße und Lie­fer­gasse aus­ge­schlos­sen ist: vor Fei­er­ta­gen und frei­tags ab 18 Uhr sowie sams­tags ab 16 Uhr bis mon­tags 5 Uhr. Die Hub­pol­ler­an­lage geht erst­mals am Frei­tag, 4. April 2025, um 18 Uhr, in Betrieb. Wäh­rend zur Ein­fahrt die Chip­karte benö­tigt wird, erfolgt die Frei­gabe zur Aus­fahrt durch eine Kon­takt­schleife. Soll­ten Pro­bleme beim Ein­fah­ren in die Müh­len­straße ent­ste­hen, kann die rund um die Uhr besetzte Ver­kehrs- und Tun­nell­eit­zen­trale (VTLZ) ange­ru­fen wer­den. Die Tele­fon­num­mer ist an der Bedien­säule der Hub­pol­ler­an­lage zu sehen.

In der Anfangs­phase ist eine per­so­nelle Beset­zung vor­ge­se­hen, um bei mög­li­chen Anlauf­schwie­rig­kei­ten, wie bei­spiels­weise noch aus­ste­hen­den Ein­fahr­ge­neh­mi­gun­gen für berech­tigte Per­so­nen, unmit­tel­bar han­deln und den Zugang ermög­li­chen zu kön­nen. Diese Begleit­maß­nahme ist ange­dacht, bis der regu­läre Betrieb voll­stän­dig eta­bliert ist.

Wei­tere Regelungen
Die Belie­fe­rung der Geschäfte und Gast­stät­ten in den Fuß­gän­ger­zo­nen bleibt zu den fest­ge­leg­ten Lie­fer­zei­ten gewähr­leis­tet. Diese sind mon­tags bis frei­tags von 5 Uhr bis 11.30 Uhr sowie sams­tags von 5 Uhr bis 9 Uhr.

Für Besu­cher der Anlie­ger gibt es keine Zugangs­be­rech­ti­gung, da dies nicht kon­trol­lier­bar ist. Statt­des­sen wird emp­foh­len, die nahe­lie­gen­den Park­mög­lich­kei­ten in der Umge­bung wie das Park­haus im Rhein­ufer­tun­nel, den Park­platz am Joseph-Beuys-Ufer (Unte­res Rhein­werft) oder das Park­haus am Grab­beplatz zu nut­zen. Dies wird auch den Kun­den der Rhein­schiffe gera­ten, denen eben­falls keine Zugangs­be­rech­ti­gung erteilt wer­den kann.

Die Hotels, deren Vor­fahr­ten in der Müh­len­straße lie­gen, und das Rat­haus erhal­ten die Mög­lich­keit, die Pol­ler für Gäste sowie Besu­cher eigen­stän­dig her­un­ter­zu­fah­ren. Dazu kann an der Hub­pol­ler­an­lage per Gegen­sprech­an­lage Kon­takt mit den Insti­tu­tio­nen auf­ge­nom­men werden.

Die Zufahrt zum Burg­platz für Taxis erfolgt über eine auto­ma­ti­sierte Kenn­zei­chen­er­ken­nung. Glei­ches gilt für Dienst­fahr­zeuge sowie für Fahr­zeuge von Poli­zei und Feu­er­wehr. Im Falle eines Tech­nik­aus­falls ist die Anlage auch per Hand über einen Steck­schlüs­sel zu öffnen.

Die Anfahrt zu den vor­han­de­nen all­ge­mei­nen, nicht per­so­nen­be­zo­ge­nen Behin­der­ten­park­plät­zen, ist zu den Sperr­zei­ten über die Müh­len­straße nicht mög­lich. Betrof­fene kön­nen den all­ge­mei­nen Behin­der­ten­park­platz in Höhe Ratin­ger Straße 48 oder die Behin­der­ten­park­plätze in den nahe­ge­le­ge­nen Park­häu­sern nutzen.