Symbolbild Polizei bei Demons © Lokalbüro

Sym­bol­bild Poli­zei bei Demons © Lokalbüro

 

Poli­zei zum Schutz der Ver­samm­lun­gen im Ein­satz – Tem­po­räre Ver­kehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen erwartet

Auf­grund meh­re­rer ange­zeig­ter Ver­samm­lun­gen im Stadt­teil Garath am Mon­tag, 23. Februar 2026, muss mit tem­po­rä­ren Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen gerech­net wer­den. Die Poli­zei ist mit zahl­rei­chen Kräf­ten im Ein­satz, um das Grund­recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit zu schützen.

Einige der Ver­samm­lun­gen fin­den in Form von Auf­zü­gen statt und zie­hen durch Garath. Daher ist in einem Zeit­raum zwi­schen 16:00 und 22:00 Uhr mit stär­ke­ren Ver­kehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen zu rechnen.

Da auch die Frank­fur­ter Straße als wich­tige Ver­kehrs­achse zumin­dest zeit­weise für den Indi­vi­du­al­ver­kehr gesperrt wird, ist mit zum Teil erheb­li­chen Ver­kehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen auf der Mün­che­ner Straße sowie auf der Frank­fur­ter Straße in Fahrt­rich­tung Süden zu rechnen.

Die Poli­zei wird ver­su­chen, die Beein­träch­ti­gun­gen für Unbe­tei­ligte so gering wie mög­lich zu hal­ten. Es wird emp­foh­len, den Bereich mög­lichst weit­räu­mig zu umfahren.

Im Hin­blick auf die ange­zeig­ten Ver­samm­lun­gen wird die Poli­zei dar­auf hin­wir­ken, dass alle Teil­neh­men­den ihr ver­brief­tes Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit wahr­neh­men kön­nen. Im Rah­men die­ser demo­kra­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung und des brei­ten Spek­trums unter­schied­li­cher Mei­nun­gen ver­hält sich die Poli­zei the­ma­tisch neutral.

Die­ser Pro­zess kann nur gelin­gen, wenn die durch das Ver­samm­lungs­recht sowie die Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­setze gesetz­ten Bedin­gun­gen beach­tet und ein­ge­hal­ten werden.

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass Blo­cka­de­ak­tio­nen – sei es, um den Zugang zu einer Ver­samm­lung ein­zu­schrän­ken, oder um den Auto­ver­kehr zu behin­dern – eine Straf­tat dar­stel­len kön­nen. Die Ein­satz­kräfte wer­den hier kon­se­quent ein­schrei­ten, um das Grund­recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit zu schützen.

Fried­li­che Ver­samm­lungs­teil­neh­mende kön­nen den Ein­satz der Poli­zei gegen Stö­rende unter­stüt­zen, indem sie sich klar von Straf­tä­tern und Gewalt­tä­tern distanzieren.