Olympiastadt Düsseldorf © Lokalbüro

Olym­pia­stadt Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Am 19. April ent­schei­den die Düs­sel­dor­fer per Brief über eine Betei­li­gung an der Bewer­bung der Region Rhein/Ruhr um die Olym­pi­schen und Para­lym­pi­schen Spiele.

Düs­sel­dorf. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf lässt ihre Bür­ger über eine mög­li­che Olym­pia-Bewer­bung abstim­men. Am Sonn­tag, 19. April 2026, fin­det ein Rats­bür­ger­ent­scheid statt. Dabei ent­schei­den rund 472.000 abstim­mungs­be­rech­tigte Düs­sel­dor­fer, ob sich die Stadt an der gemein­sa­men Bewer­bung der Region Rhein/Ruhr um die Olym­pi­schen und Para­lym­pi­schen Spiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 beteiligt.

Die Abstim­mung erfolgt aus­schließ­lich per Brief. Abstim­mungs­räume wird es am Tag der Ent­schei­dung im Stadt­ge­biet nicht geben.

Wer abstim­men darf
Stimm­be­rech­tigt sind alle Bür­ger mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit oder der eines EU-Mit­glied­staa­tes, die min­des­tens 16 Jahre alt sind. Vor­aus­set­zung ist außer­dem, dass sie spä­tes­tens seit dem 3. April 2026 ihren Haupt­wohn­sitz in Düs­sel­dorf haben oder sich gewöhn­lich dort auf­hal­ten und keine wei­tere Woh­nung außer­halb der Stadt besitzen.

Unter­la­gen kom­men auto­ma­tisch per Post
Die Abstim­mungs­un­ter­la­gen wer­den auto­ma­tisch ver­schickt. Zwi­schen dem 9. und 29. März erhal­ten alle Wahl­be­rech­tig­ten ihre Abstim­mungs­be­nach­rich­ti­gung zusam­men mit den Unter­la­gen per Post. Eine geson­derte Bean­tra­gung ist nicht nötig.

Auf dem Stimm­zet­tel steht die Frage:
„Sind Sie dafür, dass sich die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf an der gemein­sa­men Bewer­bung der Region Rhein/Ruhr um die Olym­pi­schen und Para­lym­pi­schen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

Die Ant­wort­mög­lich­kei­ten lau­ten „Ja“ oder „Nein“.

Rück­gabe bis zum Abstimmungstag
Der hell­rote Abstim­mungs­brief kann inner­halb Deutsch­lands kos­ten­frei per Post zurück­ge­sen­det wer­den. Alter­na­tiv kann er bis spä­tes­tens Sonn­tag, 19. April 2026, um 16 Uhr in den Brief­kas­ten des Amtes für Sta­tis­tik und Wah­len ein­ge­wor­fen wer­den. Spä­ter ein­ge­hende Stim­men wer­den nicht berücksichtigt.

Was tun bei feh­len­den Unterlagen
Soll­ten die Unter­la­gen bis zum 29. März nicht ange­kom­men sein, emp­fiehlt die Stadt, sich ab dem 30. März umge­hend beim Amt für Sta­tis­tik und Wah­len zu mel­den. Ansprech­part­ner ist das Amt an der Mecum­straße 10 in Bilk. Kon­takt ist tele­fo­nisch unter 0211–8993368 oder per E‑Mail an briefwahl@duesseldorf.de möglich.

Eine per­sön­li­che Vor­spra­che ist ohne Ter­min vom 30. März bis 18. April wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten mög­lich: mon­tags bis mitt­wochs von 9 bis 14 Uhr, don­ners­tags von 9 bis 18 Uhr und frei­tags von 9 bis 12 Uhr. Zusätz­lich öff­net das Amt am Sams­tag, 18. April, von 9 bis 12 Uhr. Wer per­sön­lich erscheint, muss seine Abstim­mungs­un­ter­la­gen sowie einen amt­li­chen Licht­bild­aus­weis mitbringen.

Wei­tere Informationen
Wei­tere Details zum Rats­bür­ger­ent­scheid und zur Brief­ab­stim­mung stellt die Stadt online unter www.duesseldorf.de/ratsbuergerentscheid bereit. Dort ist auch das offi­zi­elle Infor­ma­ti­ons­heft zum Ent­scheid abruf­bar. Gedruckte Exem­plare lie­gen zudem im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len sowie in den Bür­ger­bü­ros aus.

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