Jacques Tilly © Lokalbüro

Jac­ques Tilly © Lokalbüro

 

Die Ver­ur­tei­lung des Düs­sel­dor­fer Wagen­bau­ers Jac­ques Tilly durch ein Mos­kauer Gericht hat in sei­ner Hei­mat­stadt deut­li­che Reak­tio­nen aus­ge­löst. Mit einem Straf­maß von acht­ein­halb Jah­ren Haft sowie einer Geld­strafe sorgt das Urteil nicht nur inter­na­tio­nal, son­dern auch am Rhein für Empö­rung. Beson­ders klar posi­tio­nie­ren sich die Düs­sel­dor­fer Jon­ges, die den Rich­ter­spruch als Angriff auf fun­da­men­tale Frei­heits­rechte werten.

Für den tra­di­ti­ons­rei­chen Hei­mat­ver­ein steht fest, dass die Frei­heit der Mei­nung und der Kunst nicht zur Dis­po­si­tion ste­hen darf. In einer Stel­lung­nahme betont Baas Rein­hold Hahl­hege, dass die offene und auch zuge­spitzte Aus­ein­an­der­set­zung seit jeher zum Selbst­ver­ständ­nis des Düs­sel­dor­fer Kar­ne­vals gehöre. Man werde sich weder Kri­tik noch klare Hal­tung ver­bie­ten las­sen. Gerade diese Form der Mei­nungs­äu­ße­rung sei Aus­druck einer leben­di­gen, demo­kra­ti­schen Gesellschaft.

Die Jon­ges sehen in der Ent­schei­dung aus Mos­kau ein Signal, das weit über den Ein­zel­fall hin­aus­geht. Wer künst­le­ri­sche Frei­heit ein­schränke, greife die Grund­la­gen einer offe­nen Gesell­schaft an. Des­halb sei es umso wich­ti­ger, Hal­tung zu zei­gen und die eige­nen Werte zu verteidigen.

Die Ver­bin­dung zwi­schen Tilly und den Jon­ges reicht viele Jahre zurück. Bereits 2019 wurde der Künst­ler vom Ver­ein aus­ge­zeich­net. Drei Jahre spä­ter gestal­tete er zum 90-jäh­ri­gen Bestehen der Gemein­schaft einen Stra­ßen­bahn­wa­gen der Rhein­bahn, der als rol­len­des Kunst­werk die Geschichte des Ver­eins erzählte.

Tilly ist weit über Düs­sel­dorf hin­aus bekannt für seine oft pro­vo­kan­ten und poli­tisch auf­ge­la­de­nen Kar­ne­vals­wa­gen. Dabei griff er wie­der­holt auch den rus­si­schen Prä­si­den­ten Wla­di­mir Putin als Motiv auf. Genau diese Arbei­ten wur­den ihm nun offen­bar zum Ver­häng­nis. Das Mos­kauer Gericht sprach ihn unter ande­rem der Ver­brei­tung angeb­li­cher Fal­sch­nach­rich­ten über die rus­si­schen Streit­kräfte sowie der Ver­let­zung reli­giö­ser Gefühle schul­dig. Neben der Haft­strafe wurde ein mehr­jäh­ri­ges Berufs­ver­bot verhängt.

In Düs­sel­dorf hin­ge­gen wächst die Soli­da­ri­tät. Für viele steht fest: Die Frei­heit, Miss­stände künst­le­risch zu kom­men­tie­ren, ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der demo­kra­ti­schen Kul­tur – und gerade im Kar­ne­val tief verwurzelt.