Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro

Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Zivil­fahn­der der Bun­des­po­li­zei beob­ach­te­ten am Don­ners­tag im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof einen 50-Jäh­ri­gen bei einem Dieb­stahl – die Fest­nahme gelang erst in Duisburg.

Es war ein geziel­ter Griff unter dem Schutz eines Schals: Ein 50-jäh­ri­ger Mann hat am Don­ners­tag­mit­tag im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof einem Rei­sen­den das Mobil­te­le­fon samt per­sön­li­cher Doku­mente und rund 1.500 Euro Bar­geld gestoh­len. Zivile Fahn­der der Bun­des­po­li­zei ver­folg­ten die Tat vom ers­ten Moment an – und stell­ten den Ver­däch­ti­gen schließ­lich in Duisburg.

Die Beam­ten hat­ten den Mann bereits auf den Bahn­stei­gen 17 und 18 im Blick, als er dort augen­schein­lich gezielt nach mög­li­chen Opfern Aus­schau hielt. Als ein 55-jäh­ri­ger Rei­sen­der in den ICE 517 Rich­tung Mün­chen ein­stei­gen wollte, posi­tio­nierte sich der Tat­ver­däch­tige unmit­tel­bar hin­ter ihm. Unter einem über den Arm geleg­ten Schal tas­tete er sich unbe­merkt in die Jacken­ta­sche des Man­nes und ent­wen­dete des­sen Smartphone.

Nach der Tat flüch­tete der 50-Jäh­rige durch den Nord­tun­nel des Bahn­hofs. Die lau­fende Video­über­wa­chung brachte ihn jedoch wenig spä­ter zurück auf die Bahn­steige 17/18 – dies­mal stieg er in einen ICE Rich­tung Ham­burg. Die Bun­des­po­li­zei alar­mierte sofort Kol­le­gen in Duis­burg. Kurz nach der Ankunft des Zuges dort wurde der Mann festgenommen.

Bei der Durch­su­chung fan­den die Beam­ten 935 Euro Bar­geld bei ihm. Das gestoh­lene Mobil­te­le­fon tauchte kurz dar­auf auf unge­wöhn­li­che Weise wie­der auf: Eine Zeu­gin ent­deckte es in einer Bäcke­rei im Duis­bur­ger Haupt­bahn­hof – offen­bar hatte der Ver­däch­tige es dort ver­steckt. In der Han­dy­hülle befan­den sich neben dem Gerät auch per­sön­li­che Doku­mente sowie das Bar­geld des Opfers, ins­ge­samt rund 1.500 Euro. Der 55-jäh­rige Geschä­digte erstat­tete auf der Bun­des­po­li­zei­wa­che in Düs­sel­dorf Anzeige.

Gegen den bereits poli­zei­be­kann­ten Mann lei­tete die Staats­an­walt­schaft ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren nach § 127b der Straf­pro­zess­ord­nung ein. Er wurde in den Poli­zei­ge­wahr­sam Düs­sel­dorf gebracht und soll noch am heu­ti­gen Frei­tag einem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.