
Leere Lachgasbehälter in der Alstadt © Lokalbüro
Das Düsseldorfer Ordnungsamt hat an den vergangenen beiden Wochenenden gezielt den Besitz und Konsum von Lachgas bei Minderjährigen kontrolliert. Hintergrund ist eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen: Seit dem 12. April 2026 gilt die Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Damit stehen Abgabe und Verkauf von Lachgas unter Strafe. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene vor den gesundheitlichen Folgen des Konsums zu schützen.
Nach Angaben der Stadt verliefen die Kontrollen ohne größere Beanstandungen. Verstöße wurden nicht festgestellt. Lediglich bei einer volljährigen Person fanden die Einsatzkräfte eine Lachgasflasche. Diese wurde nach der Kontrolle vernichtet.
Von dem Verbot ausgenommen bleiben klassische Sahnekapseln mit einer Füllmenge von rund acht Gramm, sofern sie in Packungen mit maximal zehn Stück für Sprühsahnebehälter verkauft werden. Der Verkauf solcher Kapseln an Minderjährige ist allerdings ebenfalls strafbar.
Die Stadt verweist auf einen zunehmenden Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel. Vor allem auf Schulhöfen und öffentlichen Treffpunkten würden immer wieder bunte Gaskartuschen gefunden. Diese tragen häufig Namen wie „Exotic Whip“ oder „Magic Whip“ und werden in auffälligem Party-Design sowie unterschiedlichen Geschmacksrichtungen angeboten.
Bei dem enthaltenen Distickstoffmonoxid (N₂O) handelt es sich um ein farb- und geruchloses Gas, das unter anderem in der Medizin als Schmerz- und Betäubungsmittel eingesetzt wird. Auch in der Industrie findet es Verwendung, etwa als Treibmittel in Sahnekapseln. Beim missbräuchlichen Konsum wird das Gas häufig über Luftballons inhaliert. Mediziner warnen dabei vor erheblichen Risiken wie Hirnschäden und möglichen Suchterkrankungen.


