Alle sechs Jahre wer­den die Inge­nieur­bau­werke einer umfas­sen­den Haupt­prü­fung unterzogen,©Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

 

Die Ober­kas­se­ler Brü­cke gehört zusam­men mit der Rhein­knie­brü­cke und der Theo­dor-Heuss-Brü­cke zur Düs­sel­dor­fer Brü­cken­fa­mi­lie. Als Schräg­seil­brü­cken sind alle drei Wahr­zei­chen der Lan­des­haupt­stadt. Cor­ne­lia Zuschke, Dezer­nen­tin für Pla­nen, Bauen, Mobi­li­tät und Grund­stücks­we­sen der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, gab im Rah­men einer Besich­ti­gung für Medi­en­ver­tre­ter am Mitt­woch, 8. Juli, einen aus­führ­li­chen Ein­blick in das Innere der Brü­cke und in die Bauwerksprüfung.

Die Ober­kas­se­ler Brü­cke wurde in den Jah­ren 1969 bis 1976 gebaut. Die Strom­brü­cke, die Haupt­brü­cke, ist eine Schräg­seil­brü­cke mit einer Gesamt­länge von 614,72 Metern. Die größte Spann­weite beträgt 257,75 Meter. Im Gegen­satz zu den benach­bar­ten Brü­cken, der Theo­dor-Heuss-Brü­cke und der Rhein­knie­brü­cke, hat sie nur eine Sei­l­e­bene mit nur einem Pylon von 104 Metern Höhe. Der Brü­cken­quer­schnitt weist eine Gesamt­breite von 35 Meter auf.

Die im Links­rhei­ni­schen an der Strom­brü­cke anschlie­ßende Vor­land­brü­cke ist etwa 25 Meter lang und wurde als Spann­be­ton­kon­struk­tion aus­ge­führt. Ins­ge­samt weist die Ober­kas­se­ler Brü­cke, Strom- und Vor­land­brü­cke zusam­men, eine Bau­werks­flä­che von rund 21.150 Qua­drat­me­ter auf.

Brü­cken­un­ter­hal­tung
Jede Brü­cke wird gemäß DIN 1076 – Inge­nieur­bau­werke im Zuge von Stra­ßen und Wegen, Über­wa­chung und Prü­fung – regel­mä­ßig und sys­te­ma­tisch über­prüft. “Die Exper­ten des Amtes für Ver­kehrs­ma­nage­ment ach­ten beson­ders auf unsere Rhein­brü­cken als zen­trale Ver­kehrs­ach­sen der Stadt und Kenn­zei­chen der Düs­sel­dor­fer Sil­hou­ette. Für den Erhalt und die Gewähr­leis­tung der Ver­kehrs­si­cher­heit sind die Bau­werks­kon­trol­len dabei von höchs­ter Bedeu­tung”, erklärt Bei­geord­nete Cor­ne­lia Zuschke.

Haupt­prü­fung
Alle sechs Jahre wer­den die Inge­nieur­bau­werke einer umfas­sen­den Haupt­prü­fung unter­zo­gen. Bei den Haupt­prü­fun­gen sind alle, auch die schwer zugäng­li­chen Bau­werks­teile, gege­be­nen­falls unter Zuhil­fe­nahme von Besich­ti­gungs­ein­rich­tun­gen oder ‑gerä­ten, hand­nah zu prü­fen. Der Bau­werks­zu­stand wird nach RI-EBW-Prüf-Richt­li­nie zur ein­heit­li­chen Erfas­sung, Bewer­tung, Auf­zeich­nung und Aus­wer­tung von Ergeb­nis­sen der Bau­werks­prü­fun­gen erfasst.

Bei den gro­ßen Rhein­brü­cken wird alle drei Jahre durch Sonar­un­ter­su­chun­gen die im Rhein­strom befind­li­chen Grün­dungs­bau­teile auf Aus­kolk­un­gen, das sind Ero­sio­nen durch Strö­mungs­wir­bel, und Unter­spü­lun­gen hin unter­sucht. Die Kabel­prü­fung erfolgt eben­falls alle drei Jahre. Hier­bei wer­den die Kabel mit­tels eines Kabel­fahr­ge­rä­tes einer ein­ge­hen­den Sicht­prü­fung unter­zo­gen und im Nach­gang Män­gel beseitigt.

Ein­fa­che Prüfung
Die ein­fa­che Prü­fung stellt gegen­über der Haupt­prü­fung eine ver­glei­chende Prü­fung dar und wird drei Jahre nach einer Haupt­prü­fung durch­ge­führt. Die ein­fa­che Prü­fung ist, soweit ver­tret­bar, ohne Ver­wen­dung von Besich­ti­gungs­ge­rä­ten als inten­sive, erwei­terte Sicht­prü­fung durch­zu­füh­ren. In diese Prü­fung sind auch Funk­ti­ons­teile, wie bei­spiels­weise Lager, Gelenke und Über­gangs­kon­struk­tio­nen sowie Ver­an­ke­run­gen von Bau­tei­len, wie bei­spiels­weise Berüh­rungs­schutz, Lärm­schutz­wände und Lei­tun­gen ein­zu­be­zie­hen. Bei der ein­fa­chen Prü­fung wer­den die Ergeb­nisse der vor­her­ge­hen­den Haupt­prü­fung berück­sich­tigt und die im zuge­hö­ri­gen Pro­to­koll gekenn­zeich­ne­ten Mängel/Schäden geprüft. Wer­den bei einer ein­fa­chen Prü­fung bedenk­li­che Mängel/Schäden oder Hin­weise auf erheb­li­che Ver­än­de­run­gen gegen­über dem letz­ten Prüf­be­richt fest­ge­stellt, so wird diese ganz oder teil­weise auf den Umfang einer Haupt­prü­fung erweitert.

Besich­ti­gung
Alle Inge­nieur­bau­werke wer­den regel­mä­ßig ein­mal jähr­lich ohne grö­ßere Hilfs­mit­tel wie Besich­ti­gungs­fahr­zeuge, Rüs­tung usw., aber unter Benut­zung von am Bau­werk vor­han­de­nen Besich­ti­gungs­ein­rich­tun­gen, von begeh­ba­ren Hohl­räu­men des Bau­werks, von der Ver­kehrs­ebene und dem Gelän­de­ni­veau, soweit zugäng­lich, auf offen­sicht­li­che Män­gel oder Schä­den hin besichtigt.

Lau­fende Beobachtung
Alle Inge­nieur­bau­werke wer­den im Rah­men der all­ge­mei­nen Über­wa­chung des Ver­kehrs­we­ges und der Stre­cken­kon­trol­len auf deren Ver­kehrs­si­cher­heit lau­fend beob­ach­tet. Dar­über hin­aus wer­den in der Regel zwei­mal jähr­lich alle Bau­teile ohne beson­dere Hilfs­mit­tel, von Ver­kehrs­ebene und Gelän­de­ni­veau aus auf offen­sicht­li­che Mängel/Schäden hin im Auge behal­ten. Dabei sol­len nur erheb­li­che und even­tu­ell die Stand- und Ver­kehrs­si­cher­heit gefähr­dende Mängel/Schäden pro­to­kol­liert werden.

Quer­ver­schub der Brücke
Die Ober­kas­se­ler Brü­cke von heute hatte schon meh­rere Vor­gän­ge­rin­nen. Als erste Rhein­brü­cke in Düs­sel­dorf über­haupt ent­stand die frü­heste Brü­cke 1898. Sie wurde 1945 gesprengt. Für viele Jahre gab es dann ein sehr enges Pro­vi­so­rium. Durch den geplan­ten Stadt­bahn­bau ins links­rhei­ni­sche Düs­sel­dorf wurde ein Neu­bau erfor­der­lich. Und der machte im Jahr 1976 welt­weite Schlag­zei­len. Die kom­plette Brü­cke mit einem Gesamt­ge­wicht von 12.500 Ton­nen wurde um 47,50 Meter ver­scho­ben. Die neue Brü­cke mit ihrem ein­zi­gen Pylon war zunächst neben der alten gebaut wor­den, um den Ver­kehr nicht für die Bau­zeit unter­bre­chen zu müs­sen. Nach dem Abbruch erfolgte der auf­se­hen­er­re­gende Querverschub.