OB Dr. Keller und Landrat Petrauschke besuchen gemeinsame Erhebungsstelle/Erhebungsbeauftragte gesucht
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und der Rhein-Kreis Neuss kooperieren beim Zensus 2022. Bei einem Besuch der gemeinsamen Erhebungsstelle informierten sich Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über den Ablauf der Befragungen im Rahmen des Zensus 2022, die für den Zeitraum von Mai bis August geplant sind. Düsseldorf und der Rhein-Kreis Neuss suchen dazu noch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die gegen eine Aufwandsentschädigung die Befragungen vornehmen.
Zensus erhebt statistische Daten zur Bevölkerung
Der Zensus ist eine statistische Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die von 2011 an alle zehn Jahre stattfinden soll. Der Zensus dient als Mittel, um Basiszahlen im Bereich Bevölkerung und Wohnungen für Planungen und Entscheidungen auf Bundes‑, Landes- und kommunaler Ebene zu generieren. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Die Melderegister der Kommunen liefern die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.
Ab Mai erhalten nach derzeitiger Schätzung rund 81.000 stichprobenartig ausgewählte Personen — davon rund 42.000 Auskunftspflichtige in Düsseldorf und rund 39.000 im Rhein-Kreis Neuss — eine Terminankündigungskarte. Wer ausgewählt wurde, ist zur Auskunft verpflichtet. Nach einer kurzen persönlichen Befragung zum Abgleich der persönlichen Daten (die sogenannte Existenzfeststellung), kann der Großteil der Befragung online erfolgen. In Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen wird eine Vollerhebung aller Bewohner vorgenommen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Bitte unterstützen Sie uns, um wichtige Daten für die kommunale Entwicklung zu erhalten. Ihre Angaben beim Zensus helfen uns, bedarfsgerecht zu planen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie auch als Interviewer mitwirken.”
Bei ihrem Besuch in der gemeinsamen Erhebungsstelle hoben OB Dr. Keller und Landrat Petrauschke die Vorteile der kommunalen Zusammenarbeit hervor. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: “Die Kooperation beim Zensus stärkt weiter die bewährte Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss mit der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ziel ist es zum einen, die Datenerhebung in einer bestmöglichen Qualität als Grundlage für die künftige Entwicklung des Kreises und der Kommunen zu gewährleisten, zum anderen aber auch, sparsam mit den knappen Personalressourcen umzugehen. Der Schulterschluss ermöglicht uns, beides zu erreichen.”
Erhebungsbeauftragte gesucht
Um die Erhebung der Daten für die ausgewählten Haushalte, Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte vornehmen zu können, werden noch Interviewer gesucht. Die ehrenamtlichen Interviewer erhalten eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach Art und Umfang der geleisteten Befragungen richtet. Es sind Entschädigungen von durchschnittlich 700 Euro möglich. Nach einer Schulung werden die Erhebungsbeauftragten nach Absprache in Düsseldorf oder im Rhein-Kreis Neuss eingesetzt. Mehr Informationen erhalten Interessierte unter www.duesseldorf.de/zensus-2022.
Erhebungsstelle von Düsseldorf und Rhein-Kreis Neuss
Die Statistikstelle des Düsseldorfer Amtes für Statistik und Wahlen hat für die Durchführung des Zensus in ihren Räumlichkeiten eine gemeinsame Erhebungsstelle eingerichtet, die am 2. November 2021 ihren Dienst aufgenommen hat. Die Räume wurden bereits für den Zensus 2011 eingerichtet, sodass keine Umbaumaßnahmen nötig waren. Das dort benötigte Personal wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf und den Rhein-Kreis Neuss gestellt. Zu den Aufgaben der örtlichen Erhebungsstelle gehören unter anderem die Schulung der Erhebungsbeauftragten und die Planung und Koordination der Erhebungen zur Haushaltebefragung. Auch Erhebungen an Sonderanschriften wie Gemeinschaftsunterkünften (Internate, Alten- und Pflegeheime etc.) und Wohnheimen (Studierenden-/Auszubildendenwohnheime etc.) werden durch die Erhebungsstelle koordiniert. Zudem wird das Statistische Landesamt IT.NRW bei der Gebäude- und Wohnungszählung und der Wiederholungsbefragung unterstützt.