Sym­bol­bild Foto: LOKALBÜRO

 

Nach­dem der Ver­kauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk wegen der Corona-Pan­de­mie zwei Jahre aus­ge­setzt wurde, dür­fen in die­sem Jahr wie­der Böl­ler und Rake­ten ver­kauft wer­den. Spe­zi­ell geschulte Mit­ar­bei­tende der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf füh­ren an den drei Ver­kaufs­ta­gen stich­punkt­ar­tige Kon­trol­len vor Ort durch.

Wie schon in den Jah­ren vor der Pan­de­mie prü­fen sie, ob die gesetz­li­chen Vor­ga­ben für pyro­tech­ni­sche Arti­kel ein­ge­hal­ten und Räum­lich­kei­ten, in denen die Arti­kel ver­kauft wer­den, geeig­net sind. Dazu gehört bei­spiels­weise, dass die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Flucht- und Ret­tungs­wege frei und funk­ti­ons­tüch­tige Brand­schutz­ein­rich­tun­gen vor­han­den sind. Ziel ist, die Sicher­heit sowohl der Kun­den als auch des vor Ort täti­gen Ver­kaufs­per­so­nals zu gewährleisten.

Feu­er­werks­kör­per und der Umgang mit ihnen erfor­dern Umsicht. Immer wie­der fin­den auch ille­gale Pro­dukte ihren Weg in den Han­del und in die Haus­halte. Zuge­las­sene pyro­tech­ni­sche Arti­kel sind mit einem CE-Zei­chen aus­ge­stat­tet. Arti­kel, die nicht über die­ses Zei­chen ver­fü­gen, soll­ten auf kei­nen Fall ver­wen­det werden.

Im Vor­feld des dies­jäh­ri­gen Ver­kaufs wur­den die Händ­ler mit umfang­rei­chen Infor­ma­tio­nen über ihre Pflich­ten aufgeklärt.