Laser­mess­ge­rät Foto: Polizei

 

Viel­leicht drei Rad­ler, viel­leicht noch ein klei­nes Bier hin­ter­her, und Dro­gen habe er das letzte Mal vor ca. 18 Jah­ren pro­biert. Diese erste Aus­sage tätigte ein 43-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer, nach­dem er mit rund 113 Stun­den­ki­lo­me­tern auf der Mecum­straße in Fahrt­rich­tung Auf’m Hen­ne­kamp unter­wegs gewe­sen war.

Kurz vor 01:00 Uhr fiel den Beam­ten des Ver­kehrs­diens­tes der mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit fah­rende Klein­wa­gen auf. Eine Laser­mes­sung ergab 113 km/h bei erlaub­ten 50. Bei der Über­prü­fung der Per­so­na­lien schlug den Poli­zis­ten ein deut­lich wahr­nehm­ba­rer Alko­hol­ge­ruch ent­ge­gen. Zudem waren die Augen des Fah­rers gerö­tet. Ein Atem­al­ko­hol­test attes­tierte einen Wert, der dem Füh­ren eines Kraft­fahr­zeugs nicht zuträg­lich war. Auch die Angabe, sein letz­ter Dro­gen­kon­sum läge rund 18 Jahre zurück, stellte sich als frag­wür­dig her­aus. Denn erst vor einer Woche hat­ten Poli­zis­ten gegen den Mann eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zeige wegen Fah­rens unter Dro­gen­ein­fluss gefer­tigt. Und auch an die­sem Abend hat­ten die Ein­satz­kräfte den Ver­dacht auf Kon­sum von Betäubungsmitteln.

Eine Blut­ent­nahme zur Fest­stel­lung von Alko­hol und Dro­gen im Blut wurde auf der Wache durch­ge­führt, der Füh­rer­schein beschlag­nahmt. Allein die Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung könnte den 43-Jäh­ri­gen 560 Euro Buß­geld kos­ten. Dar­über hin­aus droht ein Fahr­ver­bot. Zusätz­lich fer­tig­ten die Beam­ten des Ver­kehrs­diens­tes eine Straf­an­zeige wegen des Ver­dachts des Füh­rens eines Kraft­fahr­zeugs unter Alko­hol- und BTM-Ein­fluss. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.