Vielleicht drei Radler, vielleicht noch ein kleines Bier hinterher, und Drogen habe er das letzte Mal vor ca. 18 Jahren probiert. Diese erste Aussage tätigte ein 43-jähriger Düsseldorfer, nachdem er mit rund 113 Stundenkilometern auf der Mecumstraße in Fahrtrichtung Auf’m Hennekamp unterwegs gewesen war.
Kurz vor 01:00 Uhr fiel den Beamten des Verkehrsdienstes der mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Kleinwagen auf. Eine Lasermessung ergab 113 km/h bei erlaubten 50. Bei der Überprüfung der Personalien schlug den Polizisten ein deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch entgegen. Zudem waren die Augen des Fahrers gerötet. Ein Atemalkoholtest attestierte einen Wert, der dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zuträglich war. Auch die Angabe, sein letzter Drogenkonsum läge rund 18 Jahre zurück, stellte sich als fragwürdig heraus. Denn erst vor einer Woche hatten Polizisten gegen den Mann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss gefertigt. Und auch an diesem Abend hatten die Einsatzkräfte den Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln.
Eine Blutentnahme zur Feststellung von Alkohol und Drogen im Blut wurde auf der Wache durchgeführt, der Führerschein beschlagnahmt. Allein die Geschwindigkeitsüberschreitung könnte den 43-Jährigen 560 Euro Bußgeld kosten. Darüber hinaus droht ein Fahrverbot. Zusätzlich fertigten die Beamten des Verkehrsdienstes eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- und BTM-Einfluss. Die Ermittlungen dauern an.