Lebensgefahr im Rhein – Düsseldorf warnt eindringlich vor dem Baden

Badeverbotsschilder am "Paradisstrad" © Lokalbüro

Bade­ver­bots­schil­der am “Para­disst­rad” © Lokalbüro

 

Ange­sichts von Tem­pe­ra­tu­ren bis zu 30 Grad erneu­ert die Lan­des­haupt­stadt ihren Appell: Das Bade­ver­bot im Rhein gilt seit August 2025 – und wird mit bis zu 1.000 Euro Buss­gel­dern durchgesetzt.

Mit dem Ein­set­zen der ers­ten Som­mer­hitze wie­der­holt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ihre War­nung vor den Gefah­ren des Badens im Rhein. Schon bei Tem­pe­ra­tu­ren um die 30 Grad zieht es viele Men­schen ans Rhein­ufer – doch wer ins Was­ser steigt, ris­kiert sein Leben. Seit dem 14. August 2025 ist das Baden im Rhein auf dem gesam­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet per ord­nungs­be­hörd­li­cher Ver­ord­nung ver­bo­ten. Wer dage­gen ver­stoesst, muss mit einem Buss­geld von bis zu 1.000 Euro rech­nen. Die Ver­ord­nung ist unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen einzusehen.

Feu­er­wehr-Chef David von der Lieth bringt die Gefahr auf den Punkt: „Viele Men­schen unter­schaet­zen die Gefahr des Rheins mas­siv. Bereits wenige Schritte ins Was­ser koen­nen durch Stroe­mun­gen oder den Sog vor­bei­fah­ren­der Schiffe lebens­ge­faehr­lich wer­den – auch im fla­chen Ufer­be­reich. Gerade an heis­sen Tagen appel­lie­ren wir ein­dring­lich an alle Buer­ge­rin­nen und Buer­ger, zur Abkueh­lung aus­schliess­lich sichere und frei­ge­ge­bene Bade­orte zu nut­zen und kei­nes­falls im Rhein schwim­men zu gehen.”

Die Gefahr liegt oft im Ver­bor­ge­nen: Was auf den ers­ten Blick wie ruhi­ges Flach­was­ser wirkt, kann trü­ge­risch sein. An den soge­nann­ten Krib­ben – ins Was­ser ragen­den Kies­flä­chen – bil­den sich häu­fig tücki­sche Stru­del und Unter­strö­mun­gen. Noch gefähr­li­cher wird es, wenn ein Schiff vor­bei­fährt: Der dadurch ent­ste­hende Sog kann vor allem Kin­der ohne Vor­war­nung mit­reis­sen. Das Heim­tü­cki­sche daran ist, dass die Schiffe bereits hun­derte von Metern wei­ter­ge­zo­gen sein kön­nen, bevor die Wel­len und Strö­mungs­ver­än­de­run­gen das Ufer über­haupt errei­chen. Auch in der Fahr­rinne herrscht beson­ders starke Strö­mung – unsicht­bar, aber lebensgefährlich.

Was gilt als „Baden” laut Ver­ord­nung? Als Baden im Sinne der Ver­ord­nung gilt das plan­mäs­sige Ver­wei­len mit dem Kör­per in mehr als knö­chel­tie­fem Rhein­was­ser zu Erholungs‑, Sport- oder Frei­zeit­zwe­cken – also Schwim­men, Waten oder Spie­len im Was­ser. Aus­ge­nom­men sind Ein­sätze von Behör­den, Ret­tungs­diens­ten und Feu­er­wehr, geneh­migte Ver­an­stal­tun­gen sowie das kurz­zei­tige Ein- und Aus­stei­gen beim Anle­gen von Was­ser­fahr­zeu­gen. Auch Angel­sport und Wat­fi­sche­rei blei­ben erlaubt.

Um die Bevöl­ke­rung breit zu errei­chen, hat die Stadt­ver­wal­tung seit Inkraft­tre­ten des Ver­bots ver­schie­dene Mass­nah­men ergrif­fen. Rund 70 Hin­weis­schil­der ent­lang des Rheins war­nen auf Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch vor der Lebens­ge­fahr. Auf den Schil­dern sind zudem die Not­ruf­num­mer und der jewei­lige Rhein­ki­lo­me­ter ver­merkt – damit im Ernst­fall eine schnelle Ortung des Ein­satz­or­tes mög­lich ist. Dar­über hin­aus sind auch Ver­hal­tens­re­geln für den Auf­ent­halt am Ufer auf­ge­führt, etwa zum Thema Müll­tren­nung und offe­nem Feuer.

Flan­kiert wird dies durch Kam­pa­gnen in sozia­len Netz­wer­ken, digi­tale Wer­be­flä­chen im Stadt­ge­biet und regel­mäs­sige Strei­fen­gänge des Ord­nungs­am­tes. Mehr­spra­chige Auf­klä­rungs­ma­te­ria­lien wur­den zudem als PDF-Paket an Ämter mit Publi­kums­ver­kehr aus­ge­ge­ben, die diese aus­dru­cken und vor Ort auf­hän­gen kön­nen. Umfas­sende Infor­ma­tio­nen stellt die Stadt unter www.duesseldorf.de/ertrinken bereit.

Die Bot­schaft der Stadt ist unmiss­ver­ständ­lich: Wer sich an heis­sen Tagen abküh­len möchte, sollte dafür eines der zahl­rei­chen frei­ge­ge­be­nen Frei­bä­der und Bade­ge­wäs­ser in der Region auf­su­chen – und den Rhein, so schön er anzu­schauen ist, lie­ber von der Ufer­pro­me­nade aus geniessen.

 

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