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Wer in Düs­sel­dorf gemel­det ist und im Aus­land hei­ra­ten möchte oder eine dort geschlos­sene Ehe in Deutsch­land ein­tra­gen las­sen will, kann diese Ver­wal­tungs­gänge ab sofort voll­stän­dig digi­tal erle­di­gen. Das Stan­des­amt Düs­sel­dorf hat sein Online-Ange­bot erwei­tert und stellt zwei neue digi­tale Dienste bereit: die Bean­tra­gung eines Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis­ses sowie die Nach­be­ur­kun­dung einer im Aus­land geschlos­se­nen Ehe. Beide Ser­vices sind unter www.duesseldorf.de/standesamt/ehe-im-ausland erreichbar.

Ein Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis beschei­nigt, dass zwei Per­so­nen nach deut­schem Recht hei­ra­ten dür­fen – also etwa nicht bereits ver­hei­ra­tet sind oder in zu enger Ver­wandt­schaft zuein­an­der ste­hen. Ob das Doku­ment im Aus­land ver­langt wird, ent­schei­det das dor­tige Stan­des­amt. Die Nach­be­ur­kun­dung wie­derum ermög­licht es, eine im Aus­land rechts­gül­tig geschlos­sene Ehe auf Wunsch in ein deut­sches Regis­ter ein­tra­gen zu las­sen. Grund­sätz­lich ist eine sol­che Ehe in Deutsch­land aner­kannt, sofern sie nach den Geset­zen des jewei­li­gen Lan­des zustande gekom­men ist.

Für die Nut­zung der neuen Online-Dienste wird ein Per­so­nal­aus­weis mit akti­vier­ter Online-Funk­tion und PIN sowie ein BundID-Konto benö­tigt. Über ein Por­tal wer­den Antrag­stel­ler Schritt für Schritt durch den Pro­zess geführt; am Ende kann der Antrag direkt digi­tal bezahlt und ein­ge­reicht wer­den. Infor­ma­tio­nen zur BundID gibt es unter id.bund.de.

Die neuen Ange­bote rei­hen sich in einen bereits lau­fen­den Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zess beim Stan­des­amt ein. Seit Mai 2025 kön­nen Paare ihre Ehe­schlie­ßung in Düs­sel­dorf online anmel­den, Unter­la­gen hoch­la­den und die anfal­len­den Gebüh­ren digi­tal beglei­chen. Gro­ßen Zuspruch fin­det auch der digi­tale Trau­ka­len­der, über den sich Wunsch­ter­mine für die stan­des­amt­li­che Trau­ung bequem reser­vie­ren lassen.

Bei den neuen Diens­ten han­delt es sich um soge­nannte EfA-Dienste – ent­wi­ckelt nach dem Prin­zip „Einer für Alle” im Rah­men des Online­zu­gangs­ge­set­zes. Kom­mu­nen und Län­der erar­bei­ten dabei gemein­sam digi­tale Ver­wal­tungs­leis­tun­gen, die anschlie­ßend von vie­len Behör­den genutzt wer­den kön­nen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen rund ums Hei­ra­ten in Düs­sel­dorf bie­tet die Web­site des Stan­des­am­tes unter www.duesseldorf.de/standesamt.

 

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