
Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT
Am morgigen Freitag, 11. September, findet in diesem Jahr die bundesweite Aktion “Earth Night” statt, bei der bewusst auf unnötige Beleuchtung verzichtet wird, um auf die Folgen von Lichtverschmutzung für Mensch und Natur aufmerksam zu machen. Düsseldorf beteiligt sich daran nicht nur an diesem einen Abend, sondern das ganze Jahr über: Die Landeshauptstadt setzt schon seit längerem darauf, Lichtverschmutzung in ihren öffentlichen Grünanlagen so gering wie möglich zu halten.
Grünflächen als Rückzugsort für Tiere
Parks und Grünanlagen sind für die Menschen in der Stadt ein wichtiger Ort der Erholung – für viele Tierarten sind sie inzwischen aber noch mehr: einer der letzten verbliebenen Rückzugsräume in einer immer dichter bebauten Stadt. Wo Licht im öffentlichen Raum zum Einsatz kommt, achtet die Verwaltung deshalb genau darauf, wie verträglich es für Insekten und andere Tiere ist. Auf zusätzliche Lichtquellen in den Grünanlagen wird nach Möglichkeit ganz verzichtet.
Klare Vorgaben für Bauherren
Auch bei privaten und gewerblichen Beleuchtungsanlagen spielt der Artenschutz für die Stadtverwaltung eine große Rolle. Wer im Außenbereich baut, muss ein artenschutzgerechtes Beleuchtungskonzept vorlegen und genehmigen lassen. Die Vorgaben sind dabei recht konkret: Leuchtmittel dürfen eine warmweiße Farbtemperatur von maximal 3.000 Kelvin nicht überschreiten, zulässig sind nur festgelegte Wellenlängen zwischen 540 und 700 Nanometer, um Vögel, Fledermäuse und Insekten zu schützen. Hinzu kommt, dass Anzahl und Betriebsdauer der Lichtquellen auf das notwendige Minimum begrenzt sein müssen – ab 1 Uhr nachts sollen sie entweder ganz abgeschaltet werden oder nur noch bei Bewegung aufleuchten. Auch die Bauweise der Leuchten selbst ist geregelt: Die Gehäuse müssen staubdicht sein, damit keine Insekten eindringen können, und dürfen an der Oberfläche nicht wärmer als 60 Grad Celsius werden.
Auch Großveranstaltungen im Blick
Das Thema Lichtverschmutzung spielt auch bei der Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien eine Rolle. Die Düsseldorfer Open-Air-Kinos etwa werden bereits seit 2010 auf ihre Auswirkungen auf den Artenschutz hin überprüft. Auch die Lichtprojektion “Rheinkomet”, die 2016 am Rheinturm zu sehen war, wurde unter diesem Gesichtspunkt genehmigt.
Mit diesen Regelungen zeigt Düsseldorf, dass Artenschutz für die Stadt kein Thema ist, das sich auf einen einzelnen Aktionstag beschränkt – sondern fester Bestandteil der Stadtplanung ist.