Vorsicht vor KO Tropfen © Polizeiliche Kriminalprävention

Vor­sicht vor KO Trop­fen © Poli­zei­li­che Kriminalprävention

 

Vor dem Start der Düs­sel­dor­fer Rhein­kir­mes rich­tet der Kri­mi­nal­prä­ven­tive Rat der Lan­des­haupt­stadt (KPR) einen ein­dring­li­chen Appell an die Besu­cher: Vor­sicht vor soge­nann­ten K.O.-Tropfen. Die Sub­stan­zen sind farb‑, geruchs- und geschmacks­neu­tral und las­sen sich daher kaum bemer­ken, wenn sie unbe­merkt in Getränke gemischt wer­den. Betrof­fen sind nicht nur Knei­pen und Dis­ko­the­ken, son­dern zuneh­mend auch große Volks­feste wie die Rhein­kir­mes, bei denen viel getrun­ken und gefei­ert wird. Täter nut­zen die aus­ge­las­sene Stim­mung, um ihren Opfern die Trop­fen unbe­merkt zu ver­ab­rei­chen. Ziel ist es, die Betrof­fe­nen kurz­zei­tig ori­en­tie­rungs­los, hilf­los oder wil­len­los zu machen, um sie anschlie­ßend sexu­ell zu miss­brau­chen oder auszurauben.

Der KPR gibt des­halb kon­krete Ver­hal­tens­tipps für die Kir­me­s­tage. Wich­tig sei zunächst, das eigene Glas nie unbe­auf­sich­tigt ste­hen zu las­sen. Wer zur Tanz­flä­che oder zur Toi­lette geht, sollte sein Getränk mög­lichst vor­her aus­trin­ken. Besteht der Ver­dacht, dass jemand unbe­merkt etwas in das Glas gege­ben haben könnte, emp­fiehlt es sich, sicher­heits­hal­ber ein neues Getränk zu bestel­len. Tre­ten plötz­lich Übel­keit, Schwin­del oder ein all­ge­mei­nes Unwohl­sein auf, soll­ten Betrof­fene umge­hend Freunde oder das Per­so­nal des jewei­li­gen Betriebs anspre­chen. Auch der Heim­weg sollte nie allein oder mit Frem­den ange­tre­ten wer­den – nur in Beglei­tung von Freun­den oder Vertrauenspersonen.

Der Rat gilt aus­drück­lich auch für Umste­hende: Wer beob­ach­tet, dass jemand in einer Kneipe oder auf dem Kir­mes­ge­lände plötz­lich über Schwin­del oder Unwohl­sein klagt, sollte diese Hin­weise ernst neh­men und Freunde oder Per­so­nal hin­zu­zie­hen. Geht es der betrof­fe­nen Per­son erkenn­bar sehr schlecht, muss umge­hend ein Kran­ken­wa­gen geru­fen wer­den. Wer selbst den Ver­dacht hat, Opfer von K.O.-Tropfen gewor­den zu sein, sollte sich direkt an die Poli­zei wen­den – über den Not­ruf 110.

Die Fach­grup­pen “Opfer­schutz” sowie “Gewalt­prä­ven­tion – Les­ben, Schwule, Trans*” des Kri­mi­nal­prä­ven­ti­ven Rates beschäf­ti­gen sich bereits seit 2008 mit dem Thema K.O.-Tropfen. Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen bie­tet die Inter­net­seite www.ko-tropfen-duesseldorf.de.