© 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Die andau­ernde Tro­cken­heit und die hohen Tem­pe­ra­tu­ren der ver­gan­ge­nen Tage sor­gen in Düs­sel­dorf für eine deut­lich erhöhte Brand­ge­fahr. Wie­sen, Grün­an­la­gen und Wald­stü­cke sind der­zeit beson­ders anfäl­lig für Vege­ta­ti­ons- und Wald­brände. Die Stadt reagiert dar­auf mit einem Grill­ver­bot in den öffent­li­chen Anla­gen und ruft die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu erhöh­ter Vor­sicht auf.

Grund­lage für die Maß­nahme ist der soge­nannte Gras­land-Feu­er­in­dex des Deut­schen Wet­ter­diens­tes. Sobald die­ser die Stufe 4 erreicht, tritt auto­ma­tisch ein Grill­ver­bot in Kraft. Aktu­ell weist der Index für die Region genau diese Stufe aus, wes­halb das Ver­bot bereits gilt. Es bleibt so lange bestehen, bis der Wert wie­der auf Stufe 3 oder dar­un­ter fällt. Steigt der Index spä­ter erneut auf Stufe 4, greift das Ver­bot auto­ma­tisch von Neuem. Einen Über­blick über die aktu­elle Ein­stu­fung bie­tet der Deut­sche Wet­ter­dienst.

Die Stadt­ver­wal­tung mahnt zugleich zu beson­de­rer Umsicht im Umgang mit offe­nem Feuer und Glut, vor allem in Grün­an­la­gen, auf Fried­hö­fen und in Wald­ge­bie­ten. Schon ein ein­zel­ner Funke kann genü­gen, um tro­cke­nes Gras, Gebüsch oder Wald­bo­den zu ent­zün­den. Häu­fige Aus­lö­ser sind acht­los weg­ge­wor­fene Ziga­ret­ten­kip­pen, offe­nes Feuer sowie unsach­ge­mä­ßes Gril­len. Auch heiße Fahr­zeug­teile gel­ten als mög­li­che Brand­quelle für tro­ckene Vegetation.

Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral ver­weist auf die Belas­tung für die Stadt­na­tur durch die anhal­tende Tro­cken­heit und mahnt, dass bereits kleine Unacht­sam­kei­ten schwer­wie­gende Fol­gen für Mensch, Tier und Pflanze nach sich zie­hen könn­ten. Das Grill­ver­bot sei eine not­wen­dige Vor­sichts­maß­nahme, der sich alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger anschlie­ßen sollten.

Unab­hän­gig vom aktu­el­len Ver­bot gilt in Wald- und Forst­ge­bie­ten ohne­hin ganz­jäh­rig ein Feuer- und Grill­ver­bot nach Para­graf 47 des Lan­des­forst­ge­set­zes NRW. Es erstreckt sich auch auf einen Strei­fen von bis zu 100 Metern rund um den Wald­rand. Zusätz­lich ist das Rau­chen im Wald zwi­schen dem 1. März und dem 31. Okto­ber unter­sagt. Wer sich nicht daran hält, muss mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern rechnen.

Auch auf den städ­ti­schen Fried­hö­fen ist die Brand­ge­fahr der­zeit erhöht. Die Fried­hofs­ver­wal­tung rät des­halb drin­gend davon ab, bis auf Wei­te­res Grab­lich­ter, Ker­zen oder Flamm­scha­len anzu­zün­den. Fun­ken­flug oder umge­sto­ßene Lich­ter kön­nen aus­ge­trock­nete Rasen­flä­chen, Sträu­cher und Bäume in Brand set­zen. Ent­spre­chende Hin­weis­schil­der wur­den an den Fried­hofs­ein­gän­gen aufgestellt.

Die Stadt appel­liert an alle, fol­gende Regeln zu beach­ten: kein offe­nes Feuer in Wäl­dern, Grün­an­la­gen und auf Wie­sen ent­zün­den, das gel­tende Grill­ver­bot ein­hal­ten, keine Ziga­ret­ten­kip­pen oder glim­men­den Gegen­stände in der Natur ent­sor­gen, Fahr­zeuge nicht auf tro­cke­nen Wie­sen oder Gras­flä­chen abstel­len, kei­nen Müll in der Natur zurück­las­sen, Kin­der über die Brand­ge­fah­ren auf­klä­ren und im Brand­fall umge­hend die Feu­er­wehr über den Not­ruf 112 alarmieren.

Die Stadt­ver­wal­tung beob­ach­tet die Wet­ter­ent­wick­lung fort­lau­fend und rät den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, sich zusätz­lich über Medien sowie die Inter­net­seite des Deut­schen Wet­ter­diens­tes über die aktu­elle Lage zu informieren.