
Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro
Hauptzollamt verhängt 9.000 Euro Bußgeld gegen Arbeitgeber
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf hat gegen einen großen Düsseldorfer Arbeitgeber ein Bußgeld in Höhe von 9.000 Euro verhängt. Grund war die illegale Weiterbeschäftigung eines ausländischen Mitarbeiters über das Ende seiner Arbeitserlaubnis hinaus.
Der Fall betrifft einen 25-jährigen Mann aus dem Kosovo, der zunächst ordnungsgemäß als Sales Agent bei dem Unternehmen angestellt war. Sein Aufenthaltstitel sah jedoch eine zeitliche Befristung der Beschäftigung vor. Diese Frist ließ der Arbeitgeber verstreichen und beschäftigte den Mann dennoch für weitere sieben Monate, ohne dass eine gültige Arbeitserlaubnis vorlag.
Aufmerksam wurde die Ausländerbehörde auf den Vorfall, die den Fall zur Anzeige brachte. Die anschließenden Ermittlungen des Hauptzollamts Düsseldorf führten zu den Bußgeldbescheiden: Neben den 9.000 Euro für den Arbeitgeber wurde auch gegen den Arbeitnehmer selbst ein Bußgeld verhängt, das sich auf 500 Euro beläuft.
Der Zoll weist in diesem Zusammenhang auf eine grundsätzliche Pflicht für Arbeitgeber hin, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen. Diese Prüfpflicht endet nicht mit der Einstellung, sondern gilt während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitgeber müssen demnach fortlaufend kontrollieren, ob die Beschäftigung ihrer ausländischen Angestellten aufenthaltsrechtlich weiterhin zulässig ist. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder, wie der aktuelle Fall aus Düsseldorf zeigt.