Symbolbild Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei © Lokalbüro

Sym­bol­bild Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei © Lokalbüro

 

Der Ver­kehrs­dienst der Düs­sel­dor­fer Poli­zei hat am ver­gan­ge­nen Frei­tag von den Nach­mit­tags­stun­den bis in den Abend hin­ein auf zwei stark befah­re­nen Stre­cken­ab­schnit­ten die Geschwin­dig­keit gemes­sen: auf der Ober­kas­se­ler Brü­cke und der Mün­che­ner Straße. Ins­ge­samt gerie­ten 398 Fahr­zeuge in die Kon­trol­len der Beam­tin­nen und Beam­ten. Bei sechs Fahr­zeug­füh­rern fiel die Über­schrei­tung so deut­lich aus, dass ihnen nun ein Fahr­ver­bot droht.

Auf der Ober­kas­se­ler Brü­cke, wo Tempo 50 gilt, maßen die Kon­trol­leure 50 Fahr­zeuge, die zu schnell unter­wegs waren, dar­un­ter acht Krad­fah­rer. In sechs Fäl­len lag die Über­schrei­tung bei mehr als 30 km/h – die Grenze, ab der ein Fahr­ver­bot droht.

Den trau­ri­gen Rekord der Kon­trolle stellte ein 28-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer auf, der mit sei­nem Krad 92 km/h drauf hatte und damit 39 km/h zu schnell unter­wegs war. Auch ein 36-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer fiel den Beam­ten auf: Er wurde mit 70 km/h gemes­sen, 17 km/h zu viel. Wäh­rend die Poli­zei ihn kon­trol­lierte, mel­de­ten sich meh­rere Zeu­gin­nen und Zeu­gen und berich­te­ten, der Mann sei kurz zuvor auf der Maxi­mi­lian-Weyhe-Allee mit gezo­ge­ner Hand­bremse gedrif­tet und habe auf diese Weise auch abge­bo­gen. Bei der Über­prü­fung stellte sich zudem her­aus, dass der­selbe Fah­rer bereits am Tag zuvor an glei­cher Stelle mit 117 km/h brutto unter­wegs gewe­sen war. Die Poli­zei lei­tete dar­auf­hin einen Bericht an die Füh­rer­schein­stelle wei­ter, der die cha­rak­ter­li­che Eig­nung des Man­nes zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen prü­fen soll, sowie eine Mel­dung an die Ord­nungs­be­hörde. Zusätz­lich spra­chen die Beam­ten eine soge­nannte Gefähr­der­an­spra­che aus und stell­ten wei­tere Maß­nah­men in Aussicht.

Auf­fäl­lig wurde außer­dem ein 60-jäh­ri­ger Mann aus Meer­busch, der mit sei­ner Vespa 62 km/h erreichte. Eigent­lich sollte es sich um ein Klein­kraft­rad han­deln – die gemes­sene Geschwin­dig­keit ließ die Poli­zei jedoch an einer Mani­pu­la­tion zwei­feln. Durch eine sol­che Ver­än­de­rung wäre aus dem Klein­kraft­rad tech­nisch ein Leicht­kraft­rad gewor­den. Die Beam­ten stell­ten das Fahr­zeug dar­auf­hin sicher, um es begut­ach­ten zu las­sen und zu klä­ren, ob die Betriebs­er­laub­nis erlo­schen ist.

Noch deut­li­cher fiel die Bilanz auf der Mün­che­ner Straße aus, wo Tempo 70 erlaubt ist: Hier regis­trierte die Poli­zei 348 Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, davon 21 durch Kradfahrer.