Taschenlampe Elektroschocker © Hauptzollamt Düsseldorf

Taschen­lampe Elek­tro­scho­cker © Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Eine Fami­lie aus den Nie­der­lan­den ist am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen mit einer ver­bo­te­nen Waffe im Gepäck auf­ge­fal­len. Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner ent­deck­ten bei einer Kon­trolle eine Taschen­lampe, die sich zugleich als Elek­tro­scho­cker nut­zen ließ – gedacht als Geschenk für die 15-jäh­rige Toch­ter der Familie.

Die zwei Erwach­se­nen und drei Kin­der waren am 5. August 2026 aus Istan­bul kom­mend in Düs­sel­dorf gelan­det und woll­ten von dort aus in die Nie­der­lande wei­ter­rei­sen. Als die Rei­sen­den den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren pas­sier­ten, spra­chen sie Zoll­be­amte an und baten um eine Kon­trolle des Gepäcks. Dabei stie­ßen die Beam­ten im Kof­fer der 47-jäh­ri­gen Mut­ter auf das prä­pa­rierte Leuchtmittel.

Auf Nach­frage erklärte die Frau, ihre Toch­ter habe sich den Elek­tro­scho­cker gewünscht, wes­halb sie ihn gekauft habe. Dass auf der Ver­pa­ckung aus­drück­lich vor der Nut­zung durch Kin­der gewarnt wurde, hatte die Rei­sende offen­bar igno­riert: „War­ning: Keep away from the reach of child­ren” – auf Deutsch: „War­nung: Aus der Reich­weite von Kin­dern fern­hal­ten” – stand dort deut­lich vermerkt.

Weil es sich bei dem Gegen­stand um eine nach deut­schem Recht ver­bo­tene Waffe han­delt, lei­te­ten die Zoll­be­am­ten ein Straf­ver­fah­ren gegen die Nie­der­län­de­rin ein – der Vor­wurf lau­tet auf ver­such­ten Bann­bruch in Ver­bin­dung mit einem Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz. Der Elek­tro­scho­cker wurde beschlag­nahmt und wird nach Abschluss des Ver­fah­rens ver­nich­tet. Die Fami­lie selbst konnte nach Zah­lung einer Sicher­heits­leis­tung für die zu erwar­ten­den Ver­fah­rens­kos­ten ihre Heim­reise fortsetzen.