
Taschenlampe Elektroschocker © Hauptzollamt Düsseldorf
Eine Familie aus den Niederlanden ist am Düsseldorfer Flughafen mit einer verbotenen Waffe im Gepäck aufgefallen. Zöllnerinnen und Zöllner entdeckten bei einer Kontrolle eine Taschenlampe, die sich zugleich als Elektroschocker nutzen ließ – gedacht als Geschenk für die 15-jährige Tochter der Familie.
Die zwei Erwachsenen und drei Kinder waren am 5. August 2026 aus Istanbul kommend in Düsseldorf gelandet und wollten von dort aus in die Niederlande weiterreisen. Als die Reisenden den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierten, sprachen sie Zollbeamte an und baten um eine Kontrolle des Gepäcks. Dabei stießen die Beamten im Koffer der 47-jährigen Mutter auf das präparierte Leuchtmittel.
Auf Nachfrage erklärte die Frau, ihre Tochter habe sich den Elektroschocker gewünscht, weshalb sie ihn gekauft habe. Dass auf der Verpackung ausdrücklich vor der Nutzung durch Kinder gewarnt wurde, hatte die Reisende offenbar ignoriert: „Warning: Keep away from the reach of children” – auf Deutsch: „Warnung: Aus der Reichweite von Kindern fernhalten” – stand dort deutlich vermerkt.
Weil es sich bei dem Gegenstand um eine nach deutschem Recht verbotene Waffe handelt, leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren gegen die Niederländerin ein – der Vorwurf lautet auf versuchten Bannbruch in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Elektroschocker wurde beschlagnahmt und wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Die Familie selbst konnte nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Verfahrenskosten ihre Heimreise fortsetzen.