Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Zuschüsse für Ran­zen, Hefte und Stifte möglich
Zum Beginn des neuen Schul­jah­res kom­men auf viele Fami­lien in Düs­sel­dorf spür­bare Aus­ga­ben zu. Schul­ran­zen, Hefte, Stifte oder ein Taschen­rech­ner – sol­che Anschaf­fun­gen sum­mie­ren sich schnell zu einem statt­li­chen Betrag. Das Amt für Sozia­les und Jugend der Lan­des­haupt­stadt weist daher pas­send zum Schul­start auf die Leis­tun­gen des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets (BuT) hin, mit denen anspruchs­be­rech­tigte Fami­lien finan­zi­ell ent­las­tet wer­den können.

Wer Anspruch auf die Leis­tun­gen hat
Einen Anspruch auf Leis­tun­gen für den Schul­be­darf haben Schü­le­rin­nen und Schü­ler bis zum 25. Lebens­jahr, sofern sie eine all­ge­mein- oder berufs­bil­dende Schule besu­chen und keine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung erhal­ten. Ab einem Alter von 16 Jah­ren ist zusätz­lich eine aktu­elle Schul­be­schei­ni­gung vorzulegen.

Auto­ma­ti­sche Aus­zah­lung oder Antrag nötig
Fami­lien, die Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chende nach dem SGB II, Sozi­al­hilfe bezie­hungs­weise Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung nach dem SGB XII oder Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz bezie­hen, erhal­ten das Geld für den Schul­be­darf auto­ma­tisch zu den Stich­ta­gen 1. August und 1. Februar. Wer hin­ge­gen Kin­der­zu­schlag oder Wohn­geld in Ver­bin­dung mit Kin­der­geld bezieht, muss selbst aktiv wer­den und einen Antrag stel­len. Dafür steht der soge­nannte Glo­ba­l­an­trag zur Ver­fü­gung, der unkom­pli­ziert gestellt wer­den kann.

Paket bie­tet weit mehr als nur Schulbedarf
Über die Anschaf­fun­gen zum Schul­start hin­aus umfasst das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket zahl­rei­che wei­tere Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen für Kin­der, Jugend­li­che und junge Erwach­sene, teils bis zum 25. Lebens­jahr, in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pflege oder Schu­len. Dazu zäh­len unter ande­rem die Über­nahme der Kos­ten für das gemein­schaft­li­che Mit­tag­essen, ein­tä­gige Aus­flüge und mehr­tä­gige Klas­sen­fahr­ten, eine ange­mes­sene Lern­för­de­rung in Form von Nach­hilfe sowie Schü­ler­fahr­kos­ten. Auch die Teil­habe am sozia­len und kul­tu­rel­len Leben wird geför­dert, etwa durch die Über­nahme von Bei­trä­gen für Sport­ver­eine oder Musikschulen.

Früh­zei­tige Antrag­stel­lung empfohlen
Damit die Unter­stüt­zung recht­zei­tig zum Schul­start ankommt, emp­fiehlt die Stadt Düs­sel­dorf Fami­lien, die Wohn­geld oder Kin­der­zu­schlag bezie­hen, ihre Anträge so früh wie mög­lich zu stellen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen sowie die ent­spre­chen­den Antrags­for­mu­lare fin­den sich auf der Web­site der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf unter dem Such­be­griff “Bil­dung und Teil­habe” oder direkt unter www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket.