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Zuschüsse für Ranzen, Hefte und Stifte möglich
Zum Beginn des neuen Schuljahres kommen auf viele Familien in Düsseldorf spürbare Ausgaben zu. Schulranzen, Hefte, Stifte oder ein Taschenrechner – solche Anschaffungen summieren sich schnell zu einem stattlichen Betrag. Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt weist daher passend zum Schulstart auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) hin, mit denen anspruchsberechtigte Familien finanziell entlastet werden können.
Wer Anspruch auf die Leistungen hat
Einen Anspruch auf Leistungen für den Schulbedarf haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ab einem Alter von 16 Jahren ist zusätzlich eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.
Automatische Auszahlung oder Antrag nötig
Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten das Geld für den Schulbedarf automatisch zu den Stichtagen 1. August und 1. Februar. Wer hingegen Kinderzuschlag oder Wohngeld in Verbindung mit Kindergeld bezieht, muss selbst aktiv werden und einen Antrag stellen. Dafür steht der sogenannte Globalantrag zur Verfügung, der unkompliziert gestellt werden kann.
Paket bietet weit mehr als nur Schulbedarf
Über die Anschaffungen zum Schulstart hinaus umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, teils bis zum 25. Lebensjahr, in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Schulen. Dazu zählen unter anderem die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen, eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, eine angemessene Lernförderung in Form von Nachhilfe sowie Schülerfahrkosten. Auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird gefördert, etwa durch die Übernahme von Beiträgen für Sportvereine oder Musikschulen.
Frühzeitige Antragstellung empfohlen
Damit die Unterstützung rechtzeitig zum Schulstart ankommt, empfiehlt die Stadt Düsseldorf Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ihre Anträge so früh wie möglich zu stellen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden sich auf der Website der Landeshauptstadt Düsseldorf unter dem Suchbegriff “Bildung und Teilhabe” oder direkt unter www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket.