
Flughafen Düsseldorf © Lokalbüro
Der Flughafen Düsseldorf steht vor einem weiteren wichtigen Verfahrensschritt auf dem Weg zu mehr Kapazität: Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat ihren Antrag auf Erweiterung überarbeitet und die neuen Unterlagen beim NRW-Verkehrsministerium eingereicht. Ab dem 2. September liegen die geänderten Antragsunterlagen bis einschließlich 1. Oktober öffentlich aus. Zuständig für die Anhörung ist die Bezirksregierung Düsseldorf, die in dieser Zeit die Beteiligung der Öffentlichkeit organisiert.
Im Kern geht es weiterhin um acht zusätzliche Abstellpositionen für Flugzeuge, um erweiterte Flugbetriebsflächen sowie um Anpassungen beim Flugbetrieb selbst. Besonders im Fokus steht dabei die Frage der stündlichen Kapazität: Künftig sollen in den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, bis zu 60 Flugbewegungen möglich sein. Steht nur die südliche Bahn zur Verfügung, sind es maximal 45 Bewegungen pro Stunde. An der grundsätzlichen Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres – wie schon im ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2015 festgelegt – ändert sich nichts. Innerhalb dieses Rahmens sollen künftig bis zu 128.000 Bewegungen auf den Linien- und Charterverkehr entfallen, mindestens 3.000 weitere auf sonstige Flüge.
Wer sich über die Details informieren möchte, kann die Antragsunterlagen während der Offenlage in mehreren Städten und Gemeinden der Region einsehen, darunter Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Tönisvorst und Willich. Die jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen stellen die Unterlagen zu ihren Dienststunden bereit und veröffentlichen die genauen Auslegungsorte, Öffnungszeiten sowie eventuell notwendige Anmeldungen in eigenen Bekanntmachungen. Zusätzlich sind die Dokumente digital über das Landesportal Beteiligung.NRW abrufbar: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite
Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen gegen das Vorhaben erheben möchten, haben dafür vom 2. September bis einschließlich 15. Oktober Zeit. Der Posteingang bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder bei den beteiligten Kommunen ist maßgeblich. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Alle Einzelheiten dazu finden sich in der Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2026–07/20260717_2_26_beka_luftvg_airport-dus.pdf sowie in den örtlichen Bekanntmachungen der jeweiligen Kommune. Alternativ steht auch hierfür das Portal Beteiligung.NRW zur Verfügung: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite. Eine einfache E‑Mail reicht für eine gültige Einwendung ausdrücklich nicht aus.
Wichtig für alle, die sich bereits in den Verfahren der Jahre 2016 und 2020 mit Einwendungen oder Stellungnahmen beteiligt haben: Diese bleiben weiterhin gültig und müssen nicht erneut eingereicht werden.