Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Am mor­gi­gen Frei­tag, 11. Sep­tem­ber, fin­det in die­sem Jahr die bun­des­weite Aktion “Earth Night” statt, bei der bewusst auf unnö­tige Beleuch­tung ver­zich­tet wird, um auf die Fol­gen von Licht­ver­schmut­zung für Mensch und Natur auf­merk­sam zu machen. Düs­sel­dorf betei­ligt sich daran nicht nur an die­sem einen Abend, son­dern das ganze Jahr über: Die Lan­des­haupt­stadt setzt schon seit län­ge­rem dar­auf, Licht­ver­schmut­zung in ihren öffent­li­chen Grün­an­la­gen so gering wie mög­lich zu halten.

Grün­flä­chen als Rück­zugs­ort für Tiere
Parks und Grün­an­la­gen sind für die Men­schen in der Stadt ein wich­ti­ger Ort der Erho­lung – für viele Tier­ar­ten sind sie inzwi­schen aber noch mehr: einer der letz­ten ver­blie­be­nen Rück­zugs­räume in einer immer dich­ter bebau­ten Stadt. Wo Licht im öffent­li­chen Raum zum Ein­satz kommt, ach­tet die Ver­wal­tung des­halb genau dar­auf, wie ver­träg­lich es für Insek­ten und andere Tiere ist. Auf zusätz­li­che Licht­quel­len in den Grün­an­la­gen wird nach Mög­lich­keit ganz verzichtet.

Klare Vor­ga­ben für Bauherren
Auch bei pri­va­ten und gewerb­li­chen Beleuch­tungs­an­la­gen spielt der Arten­schutz für die Stadt­ver­wal­tung eine große Rolle. Wer im Außen­be­reich baut, muss ein arten­schutz­ge­rech­tes Beleuch­tungs­kon­zept vor­le­gen und geneh­mi­gen las­sen. Die Vor­ga­ben sind dabei recht kon­kret: Leucht­mit­tel dür­fen eine warm­weiße Farb­tem­pe­ra­tur von maxi­mal 3.000 Kel­vin nicht über­schrei­ten, zuläs­sig sind nur fest­ge­legte Wel­len­län­gen zwi­schen 540 und 700 Nano­me­ter, um Vögel, Fle­der­mäuse und Insek­ten zu schüt­zen. Hinzu kommt, dass Anzahl und Betriebs­dauer der Licht­quel­len auf das not­wen­dige Mini­mum begrenzt sein müs­sen – ab 1 Uhr nachts sol­len sie ent­we­der ganz abge­schal­tet wer­den oder nur noch bei Bewe­gung auf­leuch­ten. Auch die Bau­weise der Leuch­ten selbst ist gere­gelt: Die Gehäuse müs­sen staub­dicht sein, damit keine Insek­ten ein­drin­gen kön­nen, und dür­fen an der Ober­flä­che nicht wär­mer als 60 Grad Cel­sius werden.

Auch Groß­ver­an­stal­tun­gen im Blick
Das Thema Licht­ver­schmut­zung spielt auch bei der Geneh­mi­gung von Groß­ver­an­stal­tun­gen im Freien eine Rolle. Die Düs­sel­dor­fer Open-Air-Kinos etwa wer­den bereits seit 2010 auf ihre Aus­wir­kun­gen auf den Arten­schutz hin über­prüft. Auch die Licht­pro­jek­tion “Rhein­ko­met”, die 2016 am Rhein­turm zu sehen war, wurde unter die­sem Gesichts­punkt genehmigt.

Mit die­sen Rege­lun­gen zeigt Düs­sel­dorf, dass Arten­schutz für die Stadt kein Thema ist, das sich auf einen ein­zel­nen Akti­ons­tag beschränkt – son­dern fes­ter Bestand­teil der Stadt­pla­nung ist.