Durchsuchungen und Festnahmen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe von mindestens 6 Personen, gegen die der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Verabredung zum Mord und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion u. a. besteht (§§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 30 Abs. 2, 211, 308 StGB).
Den Mitgliedern der Gruppierung wird vorgeworfen, entweder als Zelle der terroristischen Vereinigung des so genannten “Islamischen Staates” (IS) oder als Befürworter der Ziele dieser Organisation sich Waffen und/oder Sprengstoff verschafft zu haben, um damit in der Zukunft einen noch nicht konkret geplanten Anschlag auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu begehen.
Im Rahmen der Ermittlungen gegen diese Gruppierung durchsuchten mehrere hundert Beamte der Polizei am Freitag, den 29. März 2019 und in der Nacht zum darauffolgenden Samstag mehrere Objekte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Ulm, Duisburg, Mönchengladbach, Castrop-Rauxel, Dülmen, Selfkant, Lotte sowie Leichlingen). Wegen der möglichen Gefährdung durch Schusswaffen oder Sprengstoff wurden an mehreren Orten Spezialkräfte der Polizei eingesetzt. Zur Aufspürung etwaiger Explosivstoffe wurden Sprengstoffspürhunde der Polizei mitgeführt. Bei den vorgenannten Durchsuchungsmaßnahmen haben sich entgegen der Verdachtslage keine Hinweise auf Waffen oder Sprengstoff ergeben. Vor diesem Hintergrund wurde hinsichtlich der zunächst vorläufig festgenommenen elf männlichen Personen im Alter zwischen 22 und 35 Jahren überwiegend tadschikischer Nationalität zwischenzeitlich die Entlassung aus dem Polizeigewahrsam angeordnet.
Einer der Auslöser für die konzertierte Aktion war der gemeingefährliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges durch einen ebenfalls tadschikischen Staatsangehörigen in der Essener Innenstadt am Freitagvormittag, bei der sich zunächst eine Verbindung mit dem hier geführten Ermittlungskomplex nicht ausschließen ließ. Zwischenzeitlich steht allerdings fest, dass kein Zusammenhang besteht.
Weitere Angaben können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht getätigt werden.