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“Scher­ben­frei und jeck dabei!” heißt es in die­sem Jahr an Alt­wei­ber, 20., Kar­ne­vals­sonn­tag, 23., und Rosen­mon­tag, 24. Februar

Der Stra­ßen­kar­ne­val in Düs­sel­dorf soll auch 2020 ohne Glas­scher­ben und zer­bro­chene Fla­schen gefei­ert wer­den. Dafür steht die Aktion scher­ben­freie Alt­stadt. An Alt­wei­ber, 20., Kar­ne­vals­sonn­tag, 23., und Rosen­mon­tag, 24. Februar, gilt in der Alt­stadt ein Glas­ver­bot. Bewor­ben wird die Aktion mit den von Jac­ques Tilly gestal­te­ten Pla­ka­ten, der sich dafür als Motiv zur Ver­fü­gung gestellt hat.

“Vor der Ein­füh­rung des Glas­ver­bots haben sich regel­mä­ßig viele Men­schen an Glas­scher­ben ver­letzt. Die Zahl der Schnitt­ver­let­zun­gen an den Kar­ne­vals­ta­gen ist seit­her deut­lich zurück­ge­gan­gen. Mein herz­li­cher Dank gilt Jac­ques Tilly, der die Aktion scher­ben­freie Alt­stadt seit Beginn tat­kräf­tig unter­stützt. Dar­über hin­aus danke ich den Mit­ar­bei­tern im Ord­nungs­amt sowie den pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten, die das Glas­ver­bot seit Jah­ren erfolg­reich durch­set­zen”, erklärte Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Die Aktion scher­ben­freie Alt­stadt der Stadt Düs­sel­dorf unter­stützt mehr Sicher­heit und Sau­ber­keit zu Kar­ne­val mit drei wesent­li­chen Punkten:

Den Besu­chern der Alt­stadt wird unter­sagt, Glas­be­hält­nisse mitzuführen.
Die dort ansäs­si­gen Händ­ler und Außen­gas­tro­no­mie­be­triebe dür­fen wäh­rend der “tol­len Tage” keine Waren in Glas­be­hält­nis­sen verkaufen.
Die Besu­cher wer­den mit einer breit ange­leg­ten Öffent­lich­keits­kam­pa­gne informiert.

Das Glas­ver­bot in Düs­sel­dorf gilt für den Kern der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt an fol­gen­den Tagen:

  • Alt­wei­ber­fast­nacht, Don­ners­tag, 20. Februar, 8 Uhr, bis Frei­tag, 21. Februar, 5 Uhr
  • Kar­ne­vals­sonn­tag, 23. Februar, ab 12 Uhr, bis Veil­chen­diens­tag, 25. Februar, 5 Uhr.

Über die genauen Gren­zen des Gel­tungs­ge­bie­tes infor­miert die Lan­des­haupt­stadt auch auf ihren Inter­net­sei­ten unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/service/scherbenfrei.html.

Dazu erfol­gen an den 16 Zugän­gen zur Alt­stadt Kon­trol­len. Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst, OSD, arbei­tet dabei mit Ver­stär­kung aus ande­ren Tei­len des Ord­nungs­am­tes. Dar­über hin­aus unter­stüt­zen zusätz­li­che Hel­fer eines pri­va­ten Sicher­heits­diens­tes die Aktion. Ins­ge­samt wer­den täg­lich bis zu 260 Men­schen im Ein­satz sein. Die Fei­ern­den neh­men das Glas­ver­bot und die damit ver­bun­de­nen Kon­trol­len erfah­rungs­ge­mäß sehr posi­tiv auf.

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf infor­miert Bür­ger und Besu­cher im Vor­feld auf Info-Screens an U‑Bahn-Hal­te­stel­len, mit Bei­trä­gen im Fahr­gast-TV sowie im Son­der­fahr­plan der Rhein­bahn. Außer­dem machen Groß­pla­kate sowie Pla­kate auf den Awista-Fahr­zeu­gen im gesam­ten Stadt­ge­biet auf die Aktion auf­merk­sam. Zusätz­lich kenn­zeich­nen wäh­rend der tol­len Tage große Ban­ner an den Zugän­gen zur Alt­stadt die glas­freie Zone: “Scher­ben­frei und jeck dabei” heißt es dort. Und wei­ter: “Sorry, aber ab hier nur ohne Glä­ser und Glasflaschen!”

Recht­li­che Grund­lage des Glas­ver­bots ist eine All­ge­mein­ver­fü­gung, wel­che die Stadt am 26. Okto­ber 2019 im Düs­sel­dor­fer Amts­blatt ver­öf­fent­licht hat. Von der ein­ge­räum­ten Kla­ge­mög­lich­keit hat nie­mand Gebrauch gemacht. Vor der erst­ma­li­gen Ein­füh­rung des Glas­ver­bots im Jahr 2011 hat­ten sich regel­mä­ßig viele Men­schen an Glas­scher­ben ver­letzt. Die Zahl der Schnitt­ver­let­zun­gen ist seit­dem deut­lich zurückgegangen.