Schil­der wur­den heute wie­der auf­ge­stellt Foto: LOKALBÜRO

 

Par­ken auf öffent­li­chen Park­plät­zen wird wie­der gebührenpflichtig/P&R‑Platz an der Ickers­war­der Straße ab 6. Mai zur Nut­zung frei gegeben

Ab Mitt­woch, 6. Mai, wer­den die Umwelt­spu­ren Mero­win­ger­straße, Prinz-Georg-Straße und Wers­te­ner Straße wie­der akti­viert. Die Beschil­de­rung wird ent­spre­chend ange­passt. Par­al­lel dazu wer­den auf öffent­li­chen Park­plät­zen — wie zuvor — wie­der Park­ge­büh­ren erho­ben. Gebüh­ren­frei dage­gen ist das Par­ken auf dem neu errich­te­ten P&R‑Platz an der Ickers­war­der Straße, der pas­send ab Mitt­woch, 6. Mai, offi­zi­ell zur Nut­zung frei gege­ben wird. Die­ser Park&Ride-Platz ist einer der ers­ten in einer Reihe zu bau­en­der Umstei­ge­an­la­gen für Pendler.

Die Auf­he­bung des Test­be­triebs der Umwelt­spu­ren und der einst­wei­lige Ver­zicht auf die Park­ge­büh­ren war erfolgt, weil, gemäß den Vor­ga­ben des Robert-Koch-Insti­tu­tes zur Ein­däm­mung der Aus­brei­tung des Corona-Virus, die Nut­zung des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs ver­mie­den wer­den sollte. Inzwi­schen kön­nen Busse und Bah­nen unter Zuhil­fe­nahme eines Mund­schut­zes und wei­te­ren Vor­keh­run­gen wie­der genutzt wer­den. Die Rhein­bahn fährt inzwi­schen auch wie­der den regu­lä­ren Takt. Die Mas­ken­pflicht in Bus­sen und Bah­nen wird durch­ge­hend ein­ge­hal­ten, Ver­stöße von der Rhein­bahn sofort ver­folgt. Aus Sicht des Infek­ti­ons­schut­zes ist die Sicher­heit im Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr gewähr­leis­tet. Daher hat Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel nach Bera­tung und mit Unter­stüt­zung durch den Kri­sen­stab am heu­ti­gen Mon­tag, 4. Mai, ent­schie­den, den Test­be­trieb der Umwelt­spu­ren ab Mitt­woch, 6. Mai, fort­zu­füh­ren und auf öffent­li­chen Park­plät­zen wie­der Park­ge­büh­ren zu erheben.

Mit der Wie­der­auf­nahme des Test­be­trie­bes an den Umwelt­spu­ren erfolgt eine Ände­rung: Die Son­der­fahr­spu­ren dür­fen von Bus­sen, Fahr­rä­dern, Taxen und elek­trisch betrie­be­nen Fahr­zeu­gen befah­ren wer­den. Für Fahr­ge­mein­schaf­ten sind die Son­der­fahr­spu­ren auf­grund der Rege­lun­gen der neuen Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung nicht mehr freigegeben.