- Ab morgen neue Schutzmaßnahmen für Nordrhein-Westfalen auch in Düsseldorf
- Maskenpflicht in 13 stark frequentierten Gebieten ab Samstag 00 Uhr
- Stadtweite Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr ab Samstag
- Nur noch 10 Personen bei privaten Feiern ab Montag
Ministerpräsident Armin Laschet hat am Freitag, 16. Oktober, Schutzmaßnahmen vorgestellt, um den steigenden Infektionszahlen in ganz Nordrhein-Westfalen entgegen zu wirken. Diese Schutzmaßnahmen sind in einer neuen Coronaschutzverordnung verankert, die ab Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr gilt. Die darin festgelegten Regelungen gelten auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf, die derzeit mit einer 7‑Tages-Inzidenz von 67,5 (Stand Freitag, 16. Oktober) die zweite kritische Stufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat. Änderungen zu bisher bestehenden Regelungen sind unter anderem die Sperrstunde, Kontaktbeschränkungen bei privaten Feiern, Teilnehmeranzahl an Veranstaltungen sowie Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raums. Weiterhin gültig ist die Maskenpflicht auf Märkten sowie die Regelung, dass sich nur noch fünf Personen außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.
Stadtweite Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot für Städte mit Inzidenz über 50 Die Stadt Düsseldorf hatte bisher aufgrund der hohen 7‑Tages-Inzidenz eine Sperrstunde und das Verbot des Außerhausverkaufs von Alkohol im gesamten Stadtgebiet von 1 bis 6 Uhr festgelegt. Diese Zeiten sind nur noch am heutigen Freitag, 16. Oktober, gültig: Gastronomische Betriebe dürfen also am heutigen Abend bis um 1 Uhr nachts (17.10., 1 Uhr) öffnen und Alkohol darf ebenfalls bis zu dieser Zeit verkauft werden. Ab Samstagabend, 17. Oktober, gilt die von der Landesregierung festgelegte Sperrstunde und das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Sämtliche gastronomische Betriebe in der Landeshauptstadt müssen folglich in dieser Zeit schließen und sowohl gastronomische Betriebe, als auch Tankstellen, Kioske und Trinkhallen dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.
Private Feiern außerhalb von Wohnungen und Veranstaltungen
Ab einer Inzidenz von 50 sind Feste in Familien- und Freundeskreis in der Öffentlichkeit nicht wie bisher auf 25, sondern auf 10 Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ab Montag, 19. Oktober, auch in Düsseldorf. Veranstaltungen dürfen zudem nur noch mit 100 statt bisher 250 Personen stattfinden — unabhängig davon, ob diese im Freien oder in geschlossenen Räumen abgehalten werden. Mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept kann die Teilnehmerzahl nach Genehmigung durch die zuständige Behörde auf bis zu 250 Personen erhöht werden. Diese Regelung tritt mit der neuen Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr in Kraft.
Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Dort, wo Abstände nicht einzuhalten sind Bestandteil der bisherigen Schutzmaßnahmen ist unter anderem die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Märkten zu tragen. Dazu gehören Wochenmärkte ebenso wie Trödelmärkte, Flohmärkte etc. Diese Regelung bleibt bestehen. Zudem hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf für 13 Bereiche rund um Altstadt und Hauptbahnhof, stark frequentierte Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien empfohlen. Die Landesregierung hat nun eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert für Gebiete, in denen der notwendige Abstand nicht einzuhalten ist. Daher gilt in diesen 13 Bereichen ab Samstag, 17. Oktober, eine Pflicht anstelle des bisherigen Gebots zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Gebiete im Überblick:
1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düsseltal: Rethelstraße
5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee
7. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
8. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S‑Bahnhof
9. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
10. Oberbilk: Kölner Straße
11. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
12. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
13. Garath: Stadtteilzentrum
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona