Durch einen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage verboten.
Verdi hatte gegen die Regelung von Sonntagsöffnungen der Landesregierung in der Coronakrise geklagt. Mit der Regelung sollte das Einkaufsgeschehen im Advent entzert werden.
Seit Jahren klagt Verdi mit Erfolg gegen Sonntagsöffnungen.