Die Stadt wird gemeinsam mit der Awista den Winterdienst dieser Wintersaison zeitnah analysieren. Optimierungsmöglichkeiten — insbesondere für die Räumung der Radwege — werden geprüft und spätestens bis zur nächsten Wintersaison wird ein neues Konzept erstellt.
“Die Landeshauptstadt wird den Winterdienst im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes im Sinne einer fahrradfreundlichen Entwicklung ausdehnen. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die für neue Radfahrstreifen und ‑wege ohnehin deutlich größere Breiten vorsieht, wird der Winterdienst auf diesen Radwegen in den kommenden Jahren angepasst, erweitert und auch zunehmend separat ausgeführt werden. Das wird auch dazu führen, dass der Übersichtsplan ‘Winterstrecken’ aktualisiert wird”, betonte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Für konkrete Vorschläge zur Ausweitung des Radwege-Winterdienstes sei er dankbar, führte der Oberbürgermeister aus. Fachverwaltung und Awista würden diese Vorschläge gerne in die Prüfung zur zukünftigen grundsätzlichen Optimierung des Winterdienstes aufnehmen.
Die Stadt hat in diesem Winter auf Beschwerden unmittelbar — in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Awista — reagiert und noch vorhandene Reserven an Einsatzmöglichkeiten für die Räumung weiterer Radwege aktiviert. So wurden die folgenden Radwege-Abschnitte mit höherer verkehrlicher Bedeutung zusätzlich in den Radwege-Winterdienst “ad-hoc” aufgenommen:
- Karlstraße: Graf-Adolf-Platz bis Ackerstraße
- Prinz-Georg-Straße: Jägerhofstraße bis Bagelstraße
- Aachener Straße: Kopernikusstraße bis Ludwig-Hammers-Platz Friedrichsstraße: Herzogstraße bis Ludwig-Hammers-Platz
- Niederrheinstraße: Danziger Straße bis Lohauser Dorfstraße
- Werstener Feld: Ludwigstraße bis Südlicher Zubringer (Brücke)
- Henkelstraße: Reisholzer Bahnstraße bis Niederheiderstraße
Die Awista hat im Laufe des Sonntag, 7. Februar, an dem es zu starken Schneefällen kam, ihr Winterdienst-Vollprogramm zweimal abgearbeitet und dies am Folgetag zweimal wiederholt. Dies beinhaltet auch das Radwege-Hauptnetz.
Grundzüge des bisherigen Winterdienstkonzeptes
Bislang gilt: Die Awista erledigt den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und an gefährlichen Stellen im Stadtgebiet nach Auftrag der Stadt anhand eines abgestimmten Winterdienstkonzeptes. Danach kümmert sich die Awista im Auftrag der Stadt um alle verkehrswichtigen Fahrbahnen (Hauptverkehrsstraßen, das sind im Wesentlichen diejenigen mit ÖPNV-Strecken), Hauptradwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen. Ein Winterdiensteinsatz der Awista nimmt etwa drei bis vier Stunden in Anspruch, so dass nicht alle zu erledigenden Flächen auf einmal geräumt sein können. Eingesetzt werden bis zu 160 Mitarbeiter, überwiegend für die “händische” Arbeit an den Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen, außerdem Fahrer für 20 große Streufahrzeuge für die Fahrbahnen und 14 kleinere Streufahrzeuge auf den Radwegen.
Das beim Winterdienst von der Awista zu räumende Hauptradwegenetz, welches auf der städtischen Internetseite als pfd-Plan, dort grün gekennzeichnet, zur Verfügung steht, siehe https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/strassenreinigung/pdf/uebersichtsplan_winterdienst.pdf , umfasst rund 285 Kilometer baulich separat geführte Radwege.
Der pdf- Winterdienstplan im Internet gibt eine Übersicht der Radwege und Straßen, die geräumt werden. Je nach Zeitpunkt eines Wintereinbruchs kann es jedoch vorkommen, dass nicht sofort alle zu räumenden Wege frei sind. Möglich ist auch, dass in Einfahrten oder an Kreuzungen Schnee oder Matsch von der Seite auf eine Fahrbahn oder einen Radweg getragen werden.
Weitere Akteure im Winterdienst
Das Amt für Verkehrsmanagement kümmert sich um den Winterdienst an “speziellen” Stellen (etwa öffentliche Treppen ohne Anlieger, Fußgängerbrücken),
Straßen NRW ist zuständig für Autobahnen und einige Hauptstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, Die Rheinbahn ist für Haltestellen auf Mittelinseln zuständig.
Für die Gehwege inklusive der Zuwegung zu Depotcontainern und zu auf dem Gehweg befindlichen Haltestellen sind die Grundstückseigentümer*innen zuständig. (siehe § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 3, 4 der städtischen Straßenreinigungssatzung https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19–103.html.) Für städtische Grundstücke ist die Stadt Düsseldorf verpflichtet.
Details sind auf der städtischen Homepage unter www.duesseldorf.de/winterdienst dargestellt.
Der Winterdienst der Awista auf Fahrbahnen bearbeitet im Wesentlichen die ÖPNV-Strecken, also Strecken mit Straßenbahn- oder Buslinien. Dazu kommen Abschnitte mit gefährlichen Stellen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Brücken, und Straßen mit Unfallschwerpunkten und das Hauptradwegenetz.
Gerade während Winterereignissen gelten die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung in besonderem Maße: “Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.”
Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz haben vor Ort stichprobenartig die Aufgabenerledigung durch die Awista überprüft. Weiterhin können die Touren der Streufahrzeuge anhand von GPS-Log-Daten nachvollzogen werden. Umweltdezernentin Helga Stulgies: “Ich bin den Mitarbeitern der Awista, die unter widrigen Bedingungen nun wiederholt diese Arbeiten ausgeführt haben, für Ihren Einsatz dankbar und bedaure sehr, dass die Kommunikation der Awista dazu nicht immer angemessen war.”