Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung am heutigen Freitag, 23. April, verschärfen sich auch die Regelungen zur Maskenpflicht im Nahverkehr: Für Fahrgäste gilt ab sofort – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U‑Bahnhöfen – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95. Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
Da sich diese neue Regelung auf alle Einrichtungen im Nahverkehr bezieht, gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in den fünf KundenCentern der Rheinbahn in Düsseldorf, Ratingen, Hilden und Mettmann.
Die Rheinbahn bittet die Fahrgäste um die eigenverantwortliche Einhaltung der neuen Regel.
Regulärer Fahrplan
Die Rheinbahn fährt weiterhin ihr normales Angebot. Durch den dichten Takt bieten Busse und Bahnen genügend Platz um Abstände einhalten zu können. Auch während der Ausgangssperre gilt der reguläre Fahrplan, damit all diejenigen, die mit der Rheinbahn zu ihren Zielen kommen, weiterhin mobil bleiben. Lediglich das zusätzliche Nachtangebot an Wochenenden und vor Feiertagen wird weiterhin ausgesetzt.