Sicher Reisen! — Ausweisdokumente noch gültig? — Vollmacht für Ihre Kinder dabei?
Auch im zweiten Jahr unter dem Zeichen der Pandemie, ist alles anders als gewohnt. Trotz des nahenden Ferienbeginns in Nordrhein-Westfalen, stellt sich der Familienurlaub 2021 komplizierter, als in den vergangenen Jahren dar. Die Bundespolizei gibt nützliche Tipps, damit die Reise am Flughafen reibungslos beginnen kann.
Daher sollten Sie neben Ihren Reiseunterlagen und Flugtickets, auch die Gültigkeit ihrer Reisedokumente überprüfen. Zudem sollten einige Dinge beachtet werden, wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen Personen in den Urlaub fliegen dürfen!
Hinweise der Bundespolizei:
Sollte der Bundespersonalausweis oder Ihr Reisepass abgelaufen sein, besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, am Flughafen Ersatzpapiere zu beantragen! Dies können Sie bei der dortigen Bundespolizei tun. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht!
Reiseausweis als Passersatz:
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist. Doch nicht alle Staaten erkennen dieses Dokument an.
Notreiseausweis:
Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für Personen, die zur Rückkehr in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei einen Notreiseausweis ausstellen. Dies gilt nur im Falle der Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person abhängig.
Wichtig! Die Beförderungsunternehmen können die Mitnahme trotz Passersatzpapiere verweigern. Die Nutzung der Passersatzpapiere erfolgt insoweit auf eigenes Risiko der Reisenden.
Reisen mit Kindern:
Wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen Personen verreisen dürfen, sollten Sie folgendes beachten:
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei weitere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten, wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
- eine formlose Einverständniserklärung des/der
Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf.
Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw.
Reiseverlauf - Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Bundespolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Hinweise zur Pandemie:
Informieren Sie sich rechtzeitig zu den jeweils aktuellen Vorschriften in Bezug
auf Corona im Zielland, als auch für die Wiedereinreise ins Bundesgebiet!