Sicher­ge­stell­tes Bar­geld Foto: Polizei

 

Einen Tag nach dem Groß­ein­satz zie­hen die Ermitt­lungs­be­hör­den eine erste Bilanz: Ein Beschul­dig­ter konnte auf­grund eines erwirk­ten Haft­be­fehls fest­ge­nom­men wer­den. Wei­ter­hin wur­den umfang­rei­ches Beweis­ma­te­rial sowie Bar­geld in Höhe von ca. 266.000 Euro sicher­ge­stellt. Die Ermitt­lun­gen, ins­be­son­dere die Aus­wer­tung der Mobil­te­le­fone und sons­ti­gen Asser­vate, dau­ern an.

Vor­aus­ge­gan­gen waren mona­te­lange Ermitt­lun­gen der ZeOS NRW und der Poli­zei in Düs­sel­dorf, nach­dem sich ein ers­ter Hin­weis auf den Han­del mit Betäu­bungs­mit­teln in den Räum­lich­kei­ten eines Mobil­funk­ge­schäfts als zutref­fend her­aus­stellte. Das Ver­fah­ren rich­tet sich ins­ge­samt gegen 12 Beschul­digte, die vor allem in Düs­sel­dorf, aber auch in Neuss, Meer­busch, Hürth, Ratin­gen und Gel­sen­kir­chen ihren Wohn- bzw. Fir­men­sitz unter­hal­ten. Ins­ge­samt durch­such­ten die Ein­satz­kräfte 24 Objekte, eines davon mit Unter­stüt­zung durch Spezialeinheiten.

Im Fokus des Ver­fah­rens steht ein in Düs­sel­dorf woh­nen­der 29-jäh­ri­ger deutsch/marokkanischer Staats­an­ge­hö­ri­ger. Die­ser ist drin­gend ver­däch­tig, mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Menge Han­del getrie­ben und ins­ge­samt mehr als 300 Kilo­gramm Mari­huana erwor­ben und gewinn­brin­gend wei­ter­ver­äu­ßert zu haben. Der Tat­ver­dacht beruht ins­be­son­dere auf der Ent­schlüs­se­lung und Aus­wer­tung von tat­re­le­van­ten Daten auf einem soge­nann­ten Kryp­to­handy vom Typ “Encro­Chat”, wel­ches durch den Beschul­dig­ten genutzt wurde.

10 wei­tere Beschul­digte ste­hen im Ver­dacht, mit Betäu­bungs­mit­teln — unter ande­rem Kokain und Mari­huana — Han­del getrie­ben zu haben.

Im Laufe des Ver­fah­rens ergab sich gegen ein­zelne Beschul­digte zudem der Ver­dacht der gewerbs­mä­ßi­gen Geld­wä­sche, des gewerbs­mä­ßi­gen Betru­ges sowie der gewerbs­mä­ßi­gen Urkun­den­fäl­schung. Gegen einen Beschul­dig­ten besteht dar­über hin­aus der Ver­dacht des Sub­ven­ti­ons­be­tru­ges in Form des soge­nann­ten “Corona-Sofort­hilfe-Betru­ges”.

Zum Zwe­cke der Ver­mö­gens­si­che­rung wur­den zwei Ver­mö­gens­ar­reste im Gesamt­wert von 1.497.725 Euro erwirkt. Im Rah­men der Maß­nahme wur­den unter ande­rem die Ein­tra­gung von Siche­rungs­hy­po­the­ken in ein Grund­stück und zwei Eigen­tums­woh­nun­gen sowie die Pfän­dung von 11 Kon­ten ver­an­lasst. Ins­ge­samt wur­den Ver­mö­gens­werte in Höhe von 623.450 Euro sichergestellt

Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.