Ergebnisse der Gesamtgenomsequenzierungen liegen vor/Infizierte und Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden mit Stand Mittwoch, 8. Dezember, vier weitere Fälle einer Infektion mit der neuartigen Virusvariante Omikron (B.1.1.529) über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Bislang sind damit fünf bestätigte Fälle einer Infektion mit der Omikron-Variante in Düsseldorf bekannt.
Alle neuen Fälle waren schon zuvor in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante aufgefallen und es wurde dementsprechend eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Sie und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Die Proben wurden daher sequenziert.
Eine infizierte Person kehrte am 2. Dezember 2021 aus Südafrika zurück und wurde am 4. Dezember 2021 positiv auf Sars-Cov‑2 getestet. Eine weitere infizierte Person wurde am 4. Dezember 2021 positiv aus Sars-Cov‑2 getestet. Der Fall war nicht im Ausland und hat sich mutmaßlich bei einem Arbeitskollegen, der nicht in Düsseldorf wohnhaft ist, angesteckt. Auch bei einem weiteren mit Omikron infizierten Fall ist keine Reiseanamnese oder ein Kontakt zu einem Reiserückkehrenden bekannt. Die Kontaktpersonen wurden nachvollzogen, befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet.
Ein Omikron-Fall an Comenius-Gymnasium
Es wurden mit Stand Mittwoch, 8. Dezember, insgesamt acht Corona-Fälle am Comenius-Gymnasium gemeldet. Bei einem dieser Fälle wurde über eine Gesamtgenomsequenzierung die Omikron-Variante bestätigt. Weitere Testungen wurden durchgeführt sowie enge Kontaktpersonen klassifiziert. Auch hier befinden sich alle Kontaktpersonen in Quarantäne und werden regelmäßig getestet.
Vier weitere hochgradige Verdachtsfälle
Derzeit gibt es vier weitere hochgradige Omikron-Verdachtsfälle, für die eine Sequenzierung eingeleitet wurde. Die Ergebnisse stehen noch aus.
Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne
Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana, Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus’.
Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert.
Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten.