“Opernhaus der Zukunft”
Der Grundsatzbeschluss fiel in der Sitzung am 16. Dezember/Nun soll zeitnah auch über den künftigen Standort der Oper entschieden werden
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, den Neubau des Düsseldorfer Opernhauses mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung der Landeshauptstadt hatte in ihrer Vorlage für einen Grundsatzbeschluss zum “Opernhaus der Zukunft” einen Neubau des Opernhauses empfohlen und sich somit gegen eine Sanierung des bisherigen Gebäudes ausgesprochen. Die Politik schloss sich nun dem Vorschlag an.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Mit dem Grundsatzbeschluss und der Entscheidung für einen Neubau wurde ein wichtiger Meilenstein für das Projekt ‘Opernhaus der Zukunft’ gelegt. Nun gilt es sich zeitnah der Standortfrage zu widmen. Eine Entscheidung hierzu soll noch im 1. Quartal des kommenden Jahres herbeigeführt werden.” Der Oberbürgermeister weiter: “Bei den sich dann anschließenden konkreten Planungen wird auch wieder die Öffentlichkeit beteiligt werden. Hier hat bereits die erste Projektphase gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mit viel Engagement und kreativen Ideen eingebracht haben. Es hat sich bestätigt, wie wichtig es ist, dass die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer den Prozess so eng begleiten können.”
Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: “Der heutige Grundsatzbeschluss zählt sicherlich zu den wichtigsten und herausragendsten kulturpolitischen Entscheidungen in der Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren. Ich freue mich, dass der Beschluss nach den intensiven Prüfungen und Beratungen jetzt gefasst ist. Wir wollen zeitnah nun auch die Standortfrage klären: Beide Standorte birgen Vorteile wie Herausforderungen, diese gilt es nun genau zu überprüfen und abzuwägen.”
Prof. Christoph Meyer, Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein: “Dies ist ein großer Tag für die Deutsche Oper am Rhein. Mit der Entscheidung für ein ‘Opernhaus der Zukunft’ hat der Rat der Stadt Düsseldorf die Weichen gestellt für die Zukunft der Landeshauptstadt als internationaler Opernstandort und bedeutende Kulturmetropole. Ein solch optimistisches, zukunftsbejahendes und mutiges Bekenntnis zur verbindenden Kraft von Kunst und Kultur bei der gemeinsamen Gestaltung einer modernen und vielfältigen Stadtgesellschaft kann, insbesondere angesichts der Herausforderungen unserer Zeit, gar nicht positiv genug gewertet werden. Uns allen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Oper am Rhein sowie den zahlreichen mit uns verbundenen Künstlerinnen und Künstlern, ist die Perspektive auf ein neues Opernhaus eine besondere Anerkennung des Geleisteten und außergewöhnlicher Ansporn für Künftiges zugleich. Wir sind zutiefst dankbar und freuen uns sehr.”
Mögliche Standorte Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung hinsichtlich der Frage “Neubau oder Sanierung?” wurden bereits Standortoptionen für einen Oper-Neubau und eine mögliche Interims-Spielstätte betrachtet. Zu Beginn wurden rund 30 Orte identifiziert, an denen eine Oper entstehen könnte. Grundlage für die Auswahl waren zunächst ausschließlich die Flächenbedarfe eines möglichen Neubaus bzw. eines Interims. In einem nächsten Schritt wurden die Standorte hinsichtlich der Kriterien “Zentralität” (z. B. zentrale Lage oder Erreichbarkeit), “Verfügbarkeit” (handelt es sich um städtisches Eigentum, wie sehen die Entwicklungsabsichten aus, etc.) und “technische Machbarkeit” (u. a. Grundstücksgröße, verkehrliche und logistische Erreichbarkeit) untersucht. Auch die Bürgerinnen und Bürger beschäftigten sich bereits in der ersten Projektphase mit dem Thema Standort. Nach der ersten Prüfung der Verwaltung und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung konnten zuletzt so zwei Standorte für einen möglichen Neubau identifiziert werden: das städtische Grundstück an der Heinrich-Heine-Allee sowie der Standort Am Wehrhahn 1.
Die Standorte gilt es nun näher zu prüfen. Für beide müsste das Baurecht geschaffen werden. Jeder Vorschlag hat zudem seine Besonderheiten, die nun abgewogen werden müssen. Dabei gilt es unter anderem die Verfügbarkeit und das Finanzierungs- und Beschaffungsmodell für die Neubaustandorte zu klären und abzustimmen.
Ziel ist es, im 1. Quartal 2022 eine Standortentscheidung herbeizuführen, sodass im Anschluss die Planungen bezogen auf den Standort konkretisiert werden können. Darüber hinaus soll im Zusammenhang mit der Standortentscheidung das Konzept zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und die geplante Projektstruktur vorgestellt werden. Zudem soll das Raumprogramm und ‑konzept für das Opernhaus der Zukunft unter Einbeziehung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Opernkonzeption gewonnenen Erkenntnisse möglicher erweiterter Nutzungsoptionen angepasst werden.
Mit der Einholung des Grundsatzbeschlusses ist die Arbeit der Projektgruppe “Opernhaus der Zukunft” abgeschlossen. Zur weiteren Begleitung des Vorhabens wird eine Kleine Kommission “Opernhaus der Zukunft” eingerichtet.
Kosten für das neue Opernhaus
Für einen Neubau wurde ein grob geschätzter Kostenrichtwert, ohne Einbeziehung der Kosten für den Baugrund und für den möglichen Erwerb eines alternativen Grundstücks, aufgestellt. Dieser orientiert sich am aufgestellten Nutzerbedarfsprogramm. Der vorläufigen und ausschließlich auf dem aktuellen Wissenstand beruhende Kostenrichtwert beträgt mindestens 716 Millionen Euro.
Unvermeidbare Sanierungsmaßnahmen am jetzigen Standort
In der Vergangenheit traten im Gebäude an der Heinrich-Heine-Allee vermehrt bauliche und technische Mängel auf, die den Spielbetrieb gefährdeten. Aus diesem Grund wurde bereits im Oktober 2017 der Bedarfsbeschluss für die zwingend notwendigen und sicherheitsrelevanten Sanierungen am Gebäude eingeholt. Seitdem wurden rund 11 Millionen Euro zur Aufrechterhaltung des Betriebes in unvermeidbaren Sanierungsmaßnahmen investiert. Zuletzt wurde Anfang November 2021 die Ausführung und Finanzierung der Abdichtung des Foyerdaches in den Fachausschüssen beschlossen. Auch mit der Entscheidung zum Neubau des Opernhauses sollen zukünftig weiterhin die zur Aufrechterhaltung des Betriebes absolut zwingenden Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.