Archiv­foto Poli­zei Düsseldorf

 

Wie­der­ho­lungs­tä­tern dro­hen emp­find­li­che Zwangs­gel­der bis zu 10.000 Euro

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf und das Poli­zei­prä­si­dium Düs­sel­dorf wei­ten ihre gemein­sa­men Maß­nah­men gegen Auto­po­ser aus, die mit hoch­mo­to­ri­sier­ten Fahr­zeu­gen für Beläs­ti­gun­gen und Gefahr in der Innen­stadt sor­gen. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren waren ver­mehrt Fah­rer auf­ge­fal­len, die durch lau­tes Auf­heu­len­las­sen des Motors und schnelle Beschleu­ni­gun­gen auf sehr kur­zen Fahrt­stre­cken ver­such­ten, Auf­merk­sam­keit auf sich zu ziehen.

Um sol­che Auto­po­ser wirk­sam abzu­schre­cken, reich­ten die bis­lang im bun­des­ein­heit­li­chen Buß­geld­ka­ta­log fest­ge­leg­ten Buß­gel­der (bis Novem­ber 2021 zehn Euro, ab Novem­ber 2021 80 Euro) erkenn­bar nicht aus, um einen Abschre­ckungs­ef­fekt zu erzeu­gen. Aus die­sem Grund wurde in enger Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei ein emp­find­li­ches Zwangs­geld für Wie­der­ho­lungs­tä­ter beschlos­sen. Diese Zwangs­gel­der wer­den erst­mals auf­fäl­lig gewor­de­nen Auto­po­sern für den Wie­der­ho­lungs­fall ange­droht — die Andro­hung ist drei Jahre nach Erst­ver­ge­hen gül­tig. Der “Grund­fall” wird bei Wie­der­ho­lungs­tä­tern künf­tig mit einem Zwangs­geld von 5.000 Euro sank­tio­niert. Bei Gefähr­dung Drit­ter sind es sogar 10.000 Euro. Diese emp­find­li­chen Stra­fen sol­len dazu bei­tra­gen, das Ver­hal­ten die­ser Fah­rer im Stra­ßen­ver­kehr nach­hal­tig zu ändern und sind in ihrer Höhe und Schärfe bis­lang ein­zig­ar­tig in NRW.

“Die Auto­po­ser stel­len für unsere Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eine große Beläs­ti­gung dar — und sind durch ihre oft­mals zur Schau gestellte Rück­sichts­lo­sig­keit eine Gefahr für andere Ver­kehrs­teil­neh­mer”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. “Es ist mir ein gro­ßes Anlie­gen, dass wir als Stadt gemein­sam mit der Poli­zei gegen diese Szene vor­ge­hen. Die neu ein­ge­führ­ten Zwangs­gel­der sind dabei hof­fent­lich ein wirk­sa­mes und abschre­cken­des Mit­tel, die­sen Men­schen zu zei­gen, dass Düs­sel­dorf nicht der rich­tige Ort für sie und ihre Autos ist.”

“Wir arbei­ten sehr eng mit der Poli­zei zusam­men, um unsere Stra­ßen wie­der siche­rer und vor allem ruhi­ger zu machen”, sagt Dezer­nent Chris­tian Zaum. “Wir hof­fen, dass wir mit den inten­si­ven Kon­trol­len und die­sem in sei­ner Schärfe neu­ar­ti­gen Vor­ge­hen, das in Nord­rhein-West­fa­len ein­zig­ar­tig ist, für ein Umden­ken sor­gen können.”

Jür­gen Lan­kes, Lei­ter der Direk­tion Ver­kehr des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf, ergänzt: “Mit die­sem neuen Instru­ment begeg­nen wir im Schul­ter­schluss mit der Stadt Düs­sel­dorf kon­se­quent Per­so­nen, die ihre eige­nen Inter­es­sen über die Sicher­heit ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer stel­len. Auch hier gilt die Null-Tole­ranz-Stra­te­gie. Gerade die unbe­lehr­ba­ren Per­so­nen, die sich rück­sichts­los ver­hal­ten, ste­hen in unse­rem Fokus. Damit machen wir gemein­sam klar: In Düs­sel­dorf gibt es kei­nen Platz für Impo­nier­ge­habe zu Las­ten der Ver­kehrs­si­cher­heit, bei der die Gesund­heit Unbe­tei­lig­ter leicht­fer­tig aufs Spiel gesetzt wird.”

Bis­lang wur­den bereits gegen 15 auf­fäl­lig gewor­dene Fahr­zeug­füh­rer ent­spre­chende Ord­nungs­ver­fü­gun­gen erlas­sen. Nach aktu­el­lem Stand ist noch kei­ner die­ser Auto­po­ser rück­fäl­lig geworden.