Lade­punkte auf der KÖ Foto: LOKALBÜRO

 

Die Elek­tro­mo­bi­li­tät ist ein wich­ti­ger Bau­stein für eine zukunfts­fä­hige, effi­zi­ente und umwelt­ge­rechte Mobi­li­tät. Bis Ende März wer­den Lan­des­haupt­stadt und Stadt­werke in Düs­sel­dorf mehr als 1.000 Lade­punkte für E‑Fahrzeuge im öffent­lich zugäng­li­chen Raum eta­bliert haben. Wei­tere 1.500 sol­len bis Ende 2024 ent­ste­hen — davon mehr als 600 im öffent­li­chen Straßenraum.

“Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf setzt mit Pro­jek­ten auf dem Gebiet der E‑Mobilität posi­tive Impulse und trägt dazu bei, dass die Umwelt­be­las­tung redu­ziert und damit die Lebens­qua­li­tät der Men­schen gestei­gert wird. Mit mehr als 1.000 E‑Ladepunkten im öffent­lich zugäng­li­chen Raum sind wir Lade­haupt­stadt — bis Ende 2024 wer­den es 2.500 Lade­punkte sein. Mein Dank gilt den Stadt­wer­ken, die uns beim Aus­bau der Lade­infra­struk­tur unter­stüt­zen”, betonte Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. Er führte aus: “Neben der För­de­rung der Lade­infra­struk­tur erhö­hen wir kon­ti­nu­ier­lich den Anteil der Elek­tro­fahr­zeuge im städ­ti­schen Fuhr­park. Wir gehen auch bei der Lärm- und Emis­si­ons­re­duk­tion mit gutem Bei­spiel voran, um unser Kli­ma­schutz­ziel zu errei­chen und andere zum Mit­ma­chen zu motivieren.”

Die För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät in Düs­sel­dorf wird als eine gemein­schaft­li­che Auf­gabe von Lan­des­haupt­stadt, städ­ti­schen Töch­tern, Unter­neh­men, Bür­ger­schaft und Kam­mern ver­stan­den. Die städ­ti­schen Töch­ter wie zum Bei­spiel die Stadt­werke Düs­sel­dorf agie­ren als wich­tige Part­ner der Lan­des­haupt­stadt. Stand heute betrei­ben die Stadt­werke in Düs­sel­dorf und dem Umland mehr als 1.800 Lade­punkte. Neben den öffent­lich zugäng­li­chen Lade­punk­ten zäh­len dazu auch Lade­punkte für Fir­men, Orga­ni­sa­tio­nen und Privatkunden.

“Eine moderne Metro­pole wie Düs­sel­dorf benö­tigt eine moderne Infra­struk­tur zur Umset­zung der Kli­ma­schutz­ziele. Wir sind davon über­zeugt, dass der Mobi­li­täts­sek­tor einen wesent­li­chen Bei­trag dazu leis­ten kann, dass sowohl die Stadt Düs­sel­dorf als auch wir unser Kli­ma­ziel errei­chen und die Lebens­qua­li­tät in die­ser Stadt wei­ter erhö­hen”, sagte Dr. Char­lotte Beis­sel, Vor­stän­din der Stadt­werke Düs­sel­dorf. “Und wir machen Tempo. Nicht nur beim Aus­bau der öffent­lich zugäng­li­chen Lade­infra­struk­tur, son­dern vor allem auch beim Aus­bau der Lade­infra­struk­tur für Unter­neh­men und Organisationen.”

Das Laden am Arbeits­platz hat min­des­tens die glei­che Wer­tig­keit wie das öffent­li­che Laden, um die Trans­for­ma­tion hin zu mit Öko­strom betrie­be­ner Mobi­li­tät zu beschleu­ni­gen und noch mehr Men­schen zum Umstieg auf Elek­tro­fahr­zeuge zu bewe­gen. Gleich­zei­tig arbei­ten die Stadt­werke Düs­sel­dorf ste­tig daran, das Lade­er­leb­nis zu opti­mie­ren, um es ihren Kun­din­nen und Kun­den so unkom­pli­ziert wie mög­lich zu machen.

Hand­lungs­kon­zept E‑Mobilität
Das Hand­lungs­kon­zept Elek­tro­mo­bi­li­tät wurde erar­bei­tet, um die Elek­tro­mo­bi­li­tät wei­ter voran zu brin­gen. Dazu wur­den Hand­lungs­fel­der mit den dazu­ge­hö­ri­gen Bau­stei­nen defi­niert. Das Hand­lungs­kon­zept wurde am 22. März 2018 vom Rat der Stadt ver­ab­schie­det und befin­det sich aktu­ell in der ers­ten Fort­schrei­bung. “Der ‘Düs­sel­dor­fer Weg’ bei der Elek­tro­mo­bi­li­tät setzt auf die posi­tive Wir­kung ver­schie­de­ner anwen­dungs­ori­en­tier­ter Pro­jekte, die im Hand­lungs­kon­zept Elek­tro­mo­bi­li­tät zusam­men­ge­fasst sind. Im Hand­lungs­kon­zept haben wir keine Regle­men­tie­rung vor­ge­se­hen, son­dern set­zen auf posi­tive Impulse für die ein­zel­nen Gebiete und Ziel­grup­pen, um den Mark­t­hoch­lauf von Elek­tro­mo­bi­li­tät oder ein geän­der­tes Mobi­li­täts­ver­hal­ten zu unter­stüt­zen”, erläu­terte Mobi­li­täts­de­zer­nent Jochen Kral.

Lade­infra­struk­tur in Düsseldorf
Die Elek­tro­mo­bi­li­tät kann sich nur ent­wi­ckeln, wenn aus­rei­chend Lade­infra­struk­tur vor­han­den ist. Der größte Teil der Lade­infra­struk­tur befin­det sich auf pri­va­ten Flä­chen — in Wohn­quar­tie­ren und bei Arbeit­ge­bern. Wich­tig ist jedoch auch ein immer dich­ter wer­den­des Netz von Lade­sta­tio­nen im öffent­li­chen Gebiet, um auch den Nut­zern von Elek­tro­fahr­zeu­gen, die weder Zuhause noch beim Arbeit­ge­ber laden kön­nen, das Auf­tan­ken der Fahr­zeuge zu ermöglichen.

Aktu­ell gibt es in Düs­sel­dorf rund 400 Lade­punkte der Stadt­werke Düs­sel­dorf im öffent­li­chen Stra­ßen­raum inklu­sive Mobi­li­täts­sta­tio­nen und rund 560 Lade­punkte ver­schie­de­ner Betrei­ber — davon 200 von den Stadt­wer­ken — im öffent­lich zugäng­li­chen Raum. Bis Ende März wird die Zahl 1.000 öffent­lich zugäng­li­cher Lade­punkte erreicht. Der Anteil der Schnell­la­de­punkte liegt aktu­ell bei 85. In allen 50 Stadt­tei­len der Stadt wird min­des­tens eine Lade­säule durch die Stadt­werke aufgestellt.

Der öffent­li­che Stra­ßen­raum umfasst all­ge­meine Stra­ßen­ver­kehrs­flä­chen, die für die All­ge­mein­heit unein­ge­schränkt zugäng­lich sind. Als öffent­lich zugäng­li­cher Raum wer­den Gelände bezeich­net, die all­ge­mein zugäng­lich, aber nicht im Besitz der All­ge­mein­heit lie­gen wie zum Bei­spiel Kun­den­park­plätze von Super­märk­ten, Tank­stel­len oder Park­häu­ser. Die Stadt­ver­wal­tung ist mit vie­len Unter­neh­men wie Tank­stel­len­be­trei­bern, Dis­coun­tern oder Super­märk­ten im engen Aus­tausch, um mit den Fir­men den Auf­bau von Lade­infra­struk­tur im öffent­lich zugäng­li­chen Raum abzu­stim­men und sie zu ermu­ti­gen, wei­tere Lade­infra­struk­tur auf ihren Kun­den­park­plät­zen zu instal­lie­ren. Ziel ist es, die Lade­infra­struk­tur sowohl in den hoch ver­dich­te­ten Grün­der­zeit­vier­teln der Innen­stadt wie auch in den Rand­ge­bie­ten der Stadt im öffent­li­chen Raum auszubauen.

Par­ken an E‑Ladepunkten
Durch die Ände­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung im April 2020 gibt es nun die Mög­lich­keit, Funk­ti­ons­flä­chen für Elek­tro­fahr­zeuge aus­zu­schil­dern, auf denen nur Fahr­zeuge mit einem “E”-Kennzeichen abge­stellt wer­den dür­fen. Jedoch fan­den erst mit der erneu­ten Novelle der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung im Novem­ber 2021 auch die ent­spre­chen­den Ver­war­nungs­gel­der Ein­zug in den Bußgeldkatalog.

Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes kon­trol­liert sehr regel­mä­ßig an den E‑Ladepunkten auf falsch abge­stellte Fahr­zeuge. Dabei stel­len die Mit­ar­bei­ter immer wie­der fest, dass viele Ver­kehrs­teil­neh­mer die Bedeu­tung der Ver­kehrs­zei­chen nicht ken­nen und sich ver­wun­dert dar­über zei­gen, dass das Fahr­zeug nicht nur kos­ten­pflich­tig ver­warnt, son­dern auch abge­schleppt wer­den kann. Bei dem Zusatz­zei­chen mit dem Sym­bol­bild eines Elek­tro­fahr­zeu­ges darf das E‑Fahrzeug nur mit “E” im Kenn­zei­chen abge­stellt wer­den. Eine Schwer­punkt­ak­tion zur Über­wa­chung der Funk­ti­ons­flä­chen für Elek­tro­fahr­zeuge ist vom 13. bis 19. März geplant.

Kos­ten­lose Mobi­li­täts­be­ra­tung für Fir­men Die Wirt­schaft besitzt ein gro­ßes Poten­zial, kli­ma­freund­li­che Ver­kehrs­ströme zu orga­ni­sie­ren und ein­zu­rich­ten. Die Mobi­li­täts­part­ner­schaft Düs­sel­dorf bie­tet seit Juli 2021 Unter­neh­men aus Düs­sel­dorf und den anlie­gen­den Gemein­den eine kos­ten­lose Mobi­li­täts­be­ra­tung an, die den Ein­stieg in emis­si­ons­freie Mobi­li­täts­for­men und ‑kon­zepte und deren Umset­zung erleich­tert. Qua­li­fi­zierte Mobi­li­täts­be­ra­ter ste­hen für die Unter­neh­men zur Ver­fü­gung, um sie dabei zu unterstützen.

Durch die Ein­rich­tung von Mobi­li­täts­sta­tio­nen setzt die Lan­des­haupt­stadt zudem auf Mul­ti­mo­da­li­tät, das heißt die Nut­zung unter­schied­li­cher Ver­kehrs­trä­ger — ein ent­schei­den­der Schritt zur Mobi­li­tät ohne eige­nes Auto. Die Rhein­bahn schafft durch ihre Dienst­leis­tung umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät und kann zukünf­tig mit der Nut­zung von Elek­tro- oder Brenn­stoff­zel­len­bus­sen dafür sor­gen, dass keine schäd­li­chen Emis­sio­nen aus­ge­sto­ßen werden.

Die Lan­des­haupt­stadt setzt zudem Impulse, um posi­tive Ent­wick­lun­gen zu unter­stüt­zen. Taxis sol­len auf emis­si­ons­freie Fahr­zeuge umstel­len. Dazu wurde das Label “ECO-Taxi” ins Leben geru­fen, wel­ches sich einer hohen Nach­frage erfreut. In die­sem Rah­men stell­ten auch die ers­ten Unter­neh­men sowohl auf emis­si­ons­arme wie auch auf voll­elek­tri­sche Taxis um.

E‑Fahrzeugbestand in Düsseldorf
23.141 E‑Fahrzeuge sind in Düs­sel­dorf bis dato zuge­las­sen. Diese tei­len sich auf in 9.636 Bat­te­rie-elek­tri­sche Fahr­zeuge, 13.464 Plug-in-Hybride und 41 Brenn­stoff­zel­len Fahr­zeuge. Gewerb­lich zuge­las­sen sind 6.217 Bat­te­rie-elek­tri­sche Fahr­zeuge, 10.560 Plug-in-Hybride und 27 Brenn­stoff­zel­len-Fahr­zeuge. Der Gesamt­fahr­zeug­be­stand liegt bei 382.530, der E‑Fahrzeuganteil beträgt rund 6 Prozent.

Stadt­ver­wal­tung setzt auf E‑Mobilität
Auch die Stadt­ver­wal­tung setzt auf die E‑Fahrzeuge. So beträgt der Anteil Elek­tro­fahr­zeuge — ohne E‑Bikes — im städ­ti­schen Fuhr­park aktu­ell rund 39 Pro­zent. Auf Autos und Trans­por­ter bezo­gen sind dies: 113 reine Elek­tro­au­tos, 11 Plug-in Hybrid-Autos, 15 Elek­tro-Rol­ler und 2 Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeuge. Das Ziel ist es, den E‑Anteil bis Ende 2023 auf 50 Pro­zent aller Fahr­zeuge — bezo­gen auf PKW und Trans­por­ter — zu erhö­hen. Die Stadt­werke Düs­sel­dorf haben aktu­ell 131 E‑Fahrzeuge in ihrem Fuhr­park, das ent­spricht einem Anteil von 31 Pro­zent bezo­gen auf alle Fahr­zeuge im Fuhr­park ohne schwere Lkw.

Die Lan­des­haupt­stadt hat sich mit Beschluss des Rates zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 kli­ma­neu­tral zu sein. Für den Sek­tor Ver­kehr spielt neben einer Redu­zie­rung des Kraft­fahr­zeug­ver­kehrs die so genannte Dekar­bo­ni­sie­rung eine Schlüsselrolle.

Elek­trisch ange­trie­bene Fahr­zeuge ver­ur­sa­chen lokal weni­ger Emis­sio­nen als Fahr­zeuge mit Ver­bren­nungs­mo­tor. Elek­tro­mo­bi­li­tät hat inso­fern eine Quer­schnitts­funk­tion und bie­tet Poten­ziale für die Ver­bes­se­rung der städ­ti­schen Lebens­qua­li­tät. So kann sie unter ande­rem dazu bei­tra­gen, die umwelt- und gesund­heits­po­li­ti­schen Ziele der Lan­des­haupt­stadt in Bezug auf den Kli­ma­schutz durch Min­de­rung von Treib­haus­gas­emis­sio­nen, die Ver­bes­se­rung der Luft­qua­li­tät, unter ande­rem durch Redu­zie­rung von Stick­oxi­den, und den Schutz vor Ver­kehrs­lärm wir­kungs­voll zu unterstützen.

In Ver­bin­dung mit smar­ten Tech­no­lo­gien bie­tet die Elek­tro­mo­bi­li­tät die Chance, neue Markt- und Tech­no­lo­gie­fel­der zu erschlie­ßen und Düs­sel­dorf als attrak­ti­ven Wirt­schafts­stand­ort wei­ter zu stär­ken. In die­sem Zusam­men­hang muss durch die Ent­wick­lung neuer mul­ti­mo­da­ler, ver­netz­ter Ange­bote die Effi­zi­enz des städ­ti­schen Ver­kehrs erheb­lich gestei­gert und mit Blick auf eine Stär­kung des Umwelt­ver­bun­des wei­ter aus­ge­baut werden.

Über­sicht Fördermöglichkeiten
Um die Elek­tro­mo­bi­li­tät und die E‑Ladeinfrastruktur zu för­dern, gibt es ver­schie­dene Möglichkeiten:

  • 1. Land Nord­rhein-West­fa­len: För­der­pro­gramm “progres.nrw”:
    a) Nicht öffent­lich zugäng­li­che Lade­infra­struk­tur: Geför­dert wer­den der Erwerb, die Errich­tung und der Netz­an­schluss von sta­tio­nä­rer, steu­er­ba­rer, fabrik­neuer Lade­infra­struk­tur mit einem oder meh­re­ren Lade­punk­ten. För­der­ge­gen­stände sind neben der Lade­säule und dem Netz­an­schluss unter ande­rem auch das Lade­säu­len­ma­nage­ment. Das reicht vom Fun­da­ment bis hin zur Park­platz­mar­kie­rung. För­der­vor­aus­set­zung ist die Ver­wen­dung von Öko­strom. För­der­hö­hen: von 1.000 bis 1.500 Euro für Lade­säu­len klei­ner 50 Kilo­watt (KW); 200 Euro/KW — 250 Euro/KW für Lade­säu­len grö­ßer 50 Kilowatt
    b) Öffent­lich zugäng­li­che Lade­infra­struk­tur: För­der­ge­gen­stände und Vor­aus­set­zun­gen wie bei a) För­der­hö­hen: 1.500 Euro für Lade­säu­len klei­ner 50 KW; 250 Euro/KW für Lade­säu­len grö­ßer 50 KW
  • 2. Lan­des­haupt­stadt Düs­se­dorf: För­der­pro­gramm “Kli­ma­freund­lich woh­nen und arbeiten”
    Geför­dert wer­den Wand­la­de­sta­tio­nen, die mit Öko­strom betrie­ben wer­den. Die För­der­höhe beträgt hier­für 50 Pro­zent der Gesamt­kos­ten bis maxi­mal 2.000 Euro.
  • 3. Bund: Der Bund för­dert aktu­ell keine Lade­infra­struk­tur für Unter­neh­men. Die För­de­rung ist Ende 2022 aus­ge­lau­fen. Ein neuer För­der­auf­ruf ist geplant.