Polizei

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei HBF Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof gilt am Wochen­ende (22. März bis 24. März), täg­lich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Fol­ge­tag, ein tem­po­rä­res Mit­führ­ver­bot von gefähr­li­chen Gegen­stän­den. Dazu wird die Bun­des­po­li­zei ver­stärkt kon­trol­lie­ren. Für die­sen Anlass hat die Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion Sankt Augus­tin eine All­ge­mein­ver­fü­gung für den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof erlassen.

Laut Ver­fü­gung gilt für den genann­ten Zeit­raum ein Mit­führ­ver­bot von gefähr­li­chen Gegen­stän­den wie Schuss‑, Hieb‑, Stoß- und Stich­waf­fen sowie Mes­sern aller Art. Der Gel­tungs­be­reich umfasst den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof mit sei­nen Gebäu­de­kom­ple­xen sowie den Gleis­an­la­gen. Aus­ge­nom­men davon sind die U‑Bahn und Stadt­bahn­be­rei­che. Die Ver­fü­gung gilt für alle Per­so­nen, die die­sen Gel­tungs­be­reich betre­ten oder sich darin aufhalten.

Die Kon­troll­maß­nah­men sol­len vor­beu­gen, schüt­zen und sen­si­bi­li­sie­ren. Ein Zuwi­der­han­deln gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung wird eine Sicher­heits­leis­tung zur Folge haben. Des Wei­te­ren kann ein Platz­ver­weis und/oder ein Zwangs­geld in Höhe von 200 Euro ver­hängt werden.

Bestim­mun­gen und Aus­nah­men kön­nen der All­ge­mein­ver­fü­gung ent­nom­men wer­den. Sie ist auf der Inter­net­seite der Bun­des­po­li­zei www.bundespolizei.de sowie im Anhang die­ser Pres­se­mit­tei­lung zu fin­den. Die Ver­fü­gung wird im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof aus­ge­hängt und durch Laut­spre­cher­durch­sa­gen wer­den die Rei­sen­den über die Maß­nah­men informiert.