Der Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb hat alle Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen auf die Mög­lich­keit der Schaf­be­wei­dung bzw. der Staf­fel­mahd unter­sucht und ein Mahdkon­zept für die Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen erstellt,©Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf

 

Mähen mit zeit­li­chem Abstand/Hochwasserschutz bleibt erhalten

Die Deich­wie­sen in Düs­sel­dorf wer­den auf­ge­wer­tet: Der Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb (SEBD) för­dert dadurch die Bio­di­ver­si­tät, ohne den Hoch­was­ser­schutz zu ver­nach­läs­si­gen. Wenn die Dei­che sach­ge­recht durch Schaf­be­wei­dung oder Mahd unter­hal­ten und gepflegt wer­den, erfül­len sie wei­ter­hin die Sicher­heits­funk­tion und leis­ten einen Bei­trag zum Natur­schutz und zur Bio­di­ver­si­tät in Düs­sel­dorf. Mit die­sem Ziel hat der SEBD alle Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen auf die Mög­lich­keit der Schaf­be­wei­dung bezie­hungs­weise der Staf­fel­mahd unter­sucht und ein Mahdkon­zept für die Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen erstellt.

Bei der Deich­un­ter­hal­tung bezie­hungs­weise Deich­pflege steht der Hoch­was­ser­schutz an ers­ter Stelle. Die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf als Deich­auf­sichts­be­hörde prüft beim jähr­li­chen Deich­be­gang, ob die Vege­ta­tion ihre Schutz­funk­tion für das Hoch­was­ser­schutz­bau­werk Deich erfüllt. Hierzu wer­den eine mög­lichst dicht schlie­ßende Vege­ta­ti­ons­de­cke und ein aus­rei­chend hoher Anteil an Grä­sern in der Vege­ta­ti­ons­narbe vor­aus­ge­setzt. Die geschlos­sene Gras­narbe schützt den Deich bei Hoch­was­ser vor Ero­sion und ist daher ein wich­ti­ges Ele­ment des Dei­ches, der trotz der Begrü­nung ein tech­ni­sches Bau­werk mit einer ele­men­ta­ren Schutz­funk­tion für die Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer ist.

Schaf­be­wei­dung und Mahd
Eine gute Pflege der Dei­che kann durch Schaf­be­wei­dung erfol­gen, denn durch den soge­nann­ten “gol­de­nen Tritt” der Schafe wer­den die Gras­wur­zeln kom­pak­ter und sta­bi­li­sie­ren den Boden. Durch das gleich­mä­ßige Abtra­gen der Halme wird der Lebens­raum für Insek­ten nicht ein­ge­schränkt. Weil es aber nicht aus­rei­chend viele Schafs­her­den gibt, wie man sie für alle Dei­che bräuchte, müs­sen einige Dei­che abschnitts­weise auch maschi­nell gemäht werden.

Diese Dei­che wer­den zwei­mal im Jahr gemäht, im Juni/Juli und im September/Oktober. Dabei wur­den in der Ver­gan­gen­heit die land­sei­tige, wie auch die was­ser­sei­tige Böschung jeweils zum glei­chen Zeit­punkt gemäht.

Mähen mit zeit­li­chem Abstand
Um den Insek­ten in den Deich­wie­sen durch­ge­hend Rück­zugs­räume bie­ten zu kön­nen, wer­den am Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen, in Hamm sowie in Vol­mers­werth ab die­sem Jahr bei der ers­ten Mahd die Land- und Was­ser­seite der Dei­che in einem Abstand von rund vier Wochen gemäht.

Die erste Mahd fin­det somit nur auf einer Seite des Dei­ches statt, denn zu die­sem Zeit­punkt befin­den sich die Wie­sen in der ers­ten Voll­blüte. Die blü­hen­den Pflan­zen bil­den Samen, die bei der Mahd aus­fal­len und die Wiese ver­jün­gen. Die Insek­ten benö­ti­gen zu die­sem Zeit­punkt ein durch­gän­gi­ges Blü­ten­an­ge­bot. Um den Insek­ten Aus­weich­flä­chen zu bie­ten, wird die Mahd auf der ande­ren Böschungs­seite daher einige Wochen spä­ter durch­ge­führt. So wird an einer Stelle gemäht und nebenan steht das Gras hoch. Der genaue Zeit­raum der Mahd rich­tet sich nach der Wit­te­rung und der Ver­füg­bar­keit der beauf­trag­ten Unternehmer.

Arten­rei­che Deich­be­rei­che als Bio­tope ausgewiesen
Bereits heute gibt es in Düs­sel­dorf Dei­che mit einer hoch­wer­ti­gen Vege­ta­tion. Beson­ders arten­rei­che Deich­be­rei­che wur­den sogar als gesetz­lich geschützte Bio­tope aus­ge­wie­sen, bei­spiels­weise ein Teil des Lohau­ser Deichs und im Bereich des Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gens. Mit der Umset­zung des Mahdkon­zepts arbei­tet der SEBD daran, die­sen Zustand noch wei­ter zu verbessern.