Lade­sta­tion auf der KÖ © Lokalbüro

 

 

Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes führt in der Zeit vom 21. bis 27. Okto­ber 2024 Schwer­punkt­kon­trol­len an E‑Ladesäulen im Stadt­ge­biet durch.

Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes führt in der Zeit vom 21. bis 27. Okto­ber 2024 Schwer­punkt­kon­trol­len an E‑Ladesäulen im Stadt­ge­biet durch.

Gemäß der Ände­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) im April 2020 gibt es spe­zi­elle Park­flä­chen für Elek­tro­fahr­zeuge, auf denen nur Fahr­zeuge mit “E”-Kennzeichen par­ken dür­fen. Nach wie vor stellt die Ver­kehrs­über­wa­chung fest, dass diese Flä­chen von Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor, aber auch von Elek­tro­fahr­zeu­gen nicht ord­nungs­ge­mäß genutzt wer­den – hier muss ein Lade­vor­gang statt­fin­den und zudem eine Park­scheibe aus­ge­legt werden.

Die Kon­trol­len sind ein wich­ti­ger Bau­stein bei der Umset­zung des E‑Mobilitätsprojekts, das zum Ziel hat, ein dich­tes Netz von Lade­sta­tio­nen im öffent­li­chen Raum bereit­zu­stel­len, um Elek­tro­fahr­zeug­nut­zern, die keine Lade­mög­lich­kei­ten zu Hause oder am Arbeits­platz haben, das Auf­la­den ihrer Fahr­zeuge zu ermöglichen.

Der­zeit gibt es noch unter­schied­li­che Arten von Beschil­de­run­gen im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet. Die meis­ten Stell­flä­chen an E‑Ladesäulen sind mit dem Ver­kehrs­zei­chen 314 (blaues “P”) aus­ge­schil­dert und erlau­ben das Par­ken für E‑Fahrzeuge nur wäh­rend des Lade­vor­gangs für maxi­mal eine oder vier Stun­den. Nur wenige E‑Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Ver­kehrs­zei­chen 283 (abso­lu­tes Halt­ver­bot) beschil­dert, was das Par­ken wäh­rend des Ladens nur für E‑Fahrzeuge erlaubt. In bei­den Fäl­len ist das Par­ken grund­sätz­lich nur zum Laden erlaubt. Das Ord­nungs­amt appel­liert an alle Fahr­zeug­füh­rer, die E‑Ladesäulen nur gemäß den Vor­schrif­ten zu nut­zen und die Flä­chen aus­schließ­lich für den dafür vor­ge­se­he­nen Nut­zer­kreis (mit “E” im Kenn­zei­chen) und den eigent­li­chen Zweck, näm­lich das Laden von Elek­tro­fahr­zeu­gen, zu verwenden.

 

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