
Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT
Rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahres ist auf dem Mörsenbroicher Weg eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft getreten. Auf rund 600 Metern zwischen dem Mörsenbroicher Ei und der Einmündung Max-Halbe-Straße samt der dortigen Bushaltestelle gilt ab sofort Tempo 30. Die entsprechenden Schilder stehen bereits, teilweise zunächst als Provisorium, bis eine noch ausstehende Lieferung weiterer Verkehrszeichen eintrifft. Damit ist die neue Regelung schon zum Schulstart wirksam – ein Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses wird so pünktlich umgesetzt.
Grund für die Maßnahme ist die besondere Bedeutung des Streckenabschnitts für den Schulweg zahlreicher Kinder. An dem betroffenen Teil des Mörsenbroicher Wegs liegen sowohl die Gemeinschaftsgrundschule Max-Halbe-Straße als auch die St.-Franziskus-Schule. Viele Schülerinnen und Schüler sind hier täglich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs.
Verkehrserhebung als Grundlage
Um zu klären, ob der Abschnitt tatsächlich als hochfrequentierter Schulweg gilt, hatte das Amt für Verkehrsmanagement Ende April 2026 eine umfassende Verkehrserhebung durchgeführt. Untersucht wurden unter anderem der Fuß- und Radverkehr, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer sowie die Querungen entlang der Straße. Das Ergebnis: Der Mörsenbroicher Weg bündelt die wichtigsten Schulwege zu beiden Grundschulen und erfüllt damit die Kriterien für eine Geschwindigkeitsreduzierung. Auffällig war zudem, dass an mehreren Stellen außerhalb der offiziell gesicherten Querungsmöglichkeiten die Straße überquert wird – besonders an der Bushaltestelle Max-Halbe-Straße und an der Einmündung Herchenbachstraße.
Neue rechtliche Möglichkeiten seit 2025
Möglich wird die neue Regelung durch eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), die seit 2025 gilt. Sie erlaubt es Kommunen, innerhalb geschlossener Ortschaften auch entlang stark frequentierter Schulwege in der Regel Tempo 30 einzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Straße eine wichtige Bündelungsfunktion zwischen Wohngebieten und Schulen übernimmt. Genau das hat die Verkehrserhebung für den Mörsenbroicher Weg bestätigt. In die verkehrsrechtliche Abwägung fließen außerdem Aspekte wie mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr, eine mögliche Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Wohnstraßen sowie bereits bestehende Sicherheitseinrichtungen und Querungsmöglichkeiten ein.
Tempo 30 vor der Kita gilt schon länger
Vor der Kita St. Franziskus-Xaverius ist bereits seit März 2026 eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft. Auf rund 150 Metern gilt dort Tempo 30 während der Öffnungszeiten der Einrichtung. Mit der neuen Regelung wird das Tempolimit nun auf den gesamten schulrelevanten Abschnitt bis zur Max-Halbe-Straße ausgeweitet – ein konsequenter Schritt für mehr Sicherheit auf einem der am stärksten frequentierten Schulwege im Düsseldorfer Norden.