Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Recht­zei­tig zum Start des neuen Schul­jah­res ist auf dem Mör­sen­broi­cher Weg eine neue Geschwin­dig­keits­be­gren­zung in Kraft getre­ten. Auf rund 600 Metern zwi­schen dem Mör­sen­broi­cher Ei und der Ein­mün­dung Max-Halbe-Straße samt der dor­ti­gen Bus­hal­te­stelle gilt ab sofort Tempo 30. Die ent­spre­chen­den Schil­der ste­hen bereits, teil­weise zunächst als Pro­vi­so­rium, bis eine noch aus­ste­hende Lie­fe­rung wei­te­rer Ver­kehrs­zei­chen ein­trifft. Damit ist die neue Rege­lung schon zum Schul­start wirk­sam – ein Beschluss des Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schus­ses wird so pünkt­lich umgesetzt.

Grund für die Maß­nahme ist die beson­dere Bedeu­tung des Stre­cken­ab­schnitts für den Schul­weg zahl­rei­cher Kin­der. An dem betrof­fe­nen Teil des Mör­sen­broi­cher Wegs lie­gen sowohl die Gemein­schafts­grund­schule Max-Halbe-Straße als auch die St.-Franziskus-Schule. Viele Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind hier täg­lich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs.

Ver­kehrs­er­he­bung als Grundlage
Um zu klä­ren, ob der Abschnitt tat­säch­lich als hoch­fre­quen­tier­ter Schul­weg gilt, hatte das Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment Ende April 2026 eine umfas­sende Ver­kehrs­er­he­bung durch­ge­führt. Unter­sucht wur­den unter ande­rem der Fuß- und Rad­ver­kehr, das Ver­hal­ten der Ver­kehrs­teil­neh­mer sowie die Que­run­gen ent­lang der Straße. Das Ergeb­nis: Der Mör­sen­broi­cher Weg bün­delt die wich­tigs­ten Schul­wege zu bei­den Grund­schu­len und erfüllt damit die Kri­te­rien für eine Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung. Auf­fäl­lig war zudem, dass an meh­re­ren Stel­len außer­halb der offi­zi­ell gesi­cher­ten Que­rungs­mög­lich­kei­ten die Straße über­quert wird – beson­ders an der Bus­hal­te­stelle Max-Halbe-Straße und an der Ein­mün­dung Herchenbachstraße.

Neue recht­li­che Mög­lich­kei­ten seit 2025
Mög­lich wird die neue Rege­lung durch eine Anpas­sung der Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (VwV-StVO), die seit 2025 gilt. Sie erlaubt es Kom­mu­nen, inner­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten auch ent­lang stark fre­quen­tier­ter Schul­wege in der Regel Tempo 30 ein­zu­füh­ren. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass die betrof­fene Straße eine wich­tige Bün­de­lungs­funk­tion zwi­schen Wohn­ge­bie­ten und Schu­len über­nimmt. Genau das hat die Ver­kehrs­er­he­bung für den Mör­sen­broi­cher Weg bestä­tigt. In die ver­kehrs­recht­li­che Abwä­gung flie­ßen außer­dem Aspekte wie mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf den öffent­li­chen Nah­ver­kehr, eine mög­li­che Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs in angren­zende Wohn­stra­ßen sowie bereits bestehende Sicher­heits­ein­rich­tun­gen und Que­rungs­mög­lich­kei­ten ein.

Tempo 30 vor der Kita gilt schon länger
Vor der Kita St. Fran­zis­kus-Xaverius ist bereits seit März 2026 eine stre­cken­be­zo­gene Geschwin­dig­keits­be­gren­zung in Kraft. Auf rund 150 Metern gilt dort Tempo 30 wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten der Ein­rich­tung. Mit der neuen Rege­lung wird das Tem­po­li­mit nun auf den gesam­ten schul­re­le­van­ten Abschnitt bis zur Max-Halbe-Straße aus­ge­wei­tet – ein kon­se­quen­ter Schritt für mehr Sicher­heit auf einem der am stärks­ten fre­quen­tier­ten Schul­wege im Düs­sel­dor­fer Norden.